Nach Besetzen einer Bankfiliale Klimaaktivisten nun doch verurteilt

Die Demonstranten im November 2018 vor der Bankfiliale (Archivbild)
Foto: Laurent Gillieron / dpaEin Gericht in der Schweiz hat den Freispruch für zwölf Klimaaktivisten aufgehoben, die im November 2018 eine Bankfiliale besetzt hatten. In zweiter Instanz wurden sie in Lausanne zu Geldstrafen auf Bewährung und Bußgeldern verurteilt.
Anders als die erste Instanz entschied das Waadtländer Kantonsgericht, dass die zwölf Personen nicht aus Gründen eines "rechtfertigenden Notstandes" heraus gehandelt hätten. Ihre Aktion sei nicht geeignet gewesen, die Treibhausgasemissionen einzudämmen oder zu reduzieren.
Die Aktivisten hatten im November 2018 eine Filiale der Credit Suisse in Lausanne besetzt, um gegen die Finanzierung fossiler Brennstoffgeschäfte zu protestieren. Als Tennisspieler verkleidet, hatten sie die Bank angeprangert, sich in ihren Kampagnen des positiven Ansehens von Roger Federer zu bedienen. Bei den Protestierenden handelte es sich mehrheitlich um Studenten. Die Bank zeigte sie wegen Hausfriedensbruch an.
Urteil der ersten Instanz in der Schweiz beispiellos
Ein Richter in Renens hatte die Zwölf im Januar dieses Jahres zunächst freigesprochen, weil der Protest friedlich verlaufen sei. Das Verhalten der Aktivisten sei angesichts der drohenden Klimakatastrophe "notwendig und angemessen" gewesen, so die Begründung. Es war das erste Urteil in der Schweiz - und eines der wenigen in der Welt - das einen Notstand in Bezug auf die Klimaerwärmung anerkannte.
Die Staatsanwaltschaft war aber gegen den Freispruch in Berufung gegangen. Die Credit Suisse weist Vorwürfe zurück, sie betreibe besonders klimaschädliche Geschäfte.