Abstimmung im Nationalrat Österreich erlaubt Beihilfe zum Suizid

Das Parlament in Wien hat mit großer Mehrheit für das neue Gesetz gestimmt: Demnach können schwer kranke Menschen ab dem neuen Jahr Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten.
Parlament in Wien

Parlament in Wien

Foto: DOMINIC EBENBICHLER/ REUTERS

In Österreich hat der Nationalrat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid beschlossen. Demnach können schwer kranke Menschen vom neuen Jahr an Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, sowie unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.

Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstößt dies gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung.

Dem neuen »Sterbeverfügungsgesetz« zufolge müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.

Die regierenden Konservativen (ÖVP) und Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

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col/dpa
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