Sorgerechtsstreit in Saudi-Arabien Nicht ohne meine Tochter

Ein Scharia-Gericht in Saudi-Arabien will einer US-Bürgerin die vierjährige Tochter entziehen. Angeblich erzieht Bethany Vierra das Mädchen nicht islamisch genug.
Frauen in Saudi-Arabiens Hauptstadt Riad: "Für die Mutter ist der Islam neu und sie ist Ausländerin"

Frauen in Saudi-Arabiens Hauptstadt Riad: "Für die Mutter ist der Islam neu und sie ist Ausländerin"

Foto: AFP PHOTO/FAYEZ NURELDINE

Ein paar Bikini-Fotos und ein Besuch beim "Burning Man"-Festival im US-Bundesstaat Nevada könnten Bethany Vierra zum Verhängnis werden. Ein Scharia-Gericht in Saudi-Arabien hat beides zum Anlass genommen, der 32-jährigen US-Bürgerin das Sorgerecht für ihre vierjährige Tochter Zaina zu nehmen.

Vierra stammt aus dem US-Bundesstaat Washington. Sie ging 2011 nach Saudi-Arabien, um dort an einer Universität zu unterrichten. Zwei Jahre später heiratete sie einen arabischen Geschäftsmann, gemeinsam bekamen sie ein Kind. Sie eröffnete das erste Yoga-Studio des Landes. Die Ehe ging in die Brüche, 2017 reichte Vierra die Scheidung ein, im November 2018 beantragte sie das Sorgerecht für Zaina.

Üblicherweise bekommt in den Golfstaaten die Mutter das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen, bis diese in die Pubertät kommen. Nicht so in diesem Fall.

Im Juli sprach das Gericht Vierras Schwiegermutter das Sorgerecht zu und begründete das damit, dass die Mutter das Mädchen zu westlich und nicht gemäß islamischen Werten erziehe. "Für die Mutter ist der Islam neu und sie ist Ausländerin. Sie macht sich definitiv noch immer die Sitten und Traditionen ihrer Herkunft zu eigen", schrieb Richter Abdullah ibn Mohammed al-Tuwaijri laut "New York Times" und CNN in seinem Urteil.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Vierras Ex-Mann hatte unter anderem Fotos als Beweismittel für ihren unislamischen Lebenswandel angeführt, auf denen sie einen Bikini oder Yoga-Hosen trug. Ebenso die Tatsache, dass sie das "Burning Man"-Festival besucht hatte, das laut CNN in Gerichtsunterlagen als "seltsamstes Festival der Welt" bezeichnet wird.

Vierra hat Einspruch eingelegt

Vierra konterte vor Gericht mit Videos, auf denen zu sehen ist, wie ihr Ex-Mann einen Joint dreht und über seinen Marihuanakonsum spricht. Außerdem sollen die Aufnahmen belegen, dass der Mann Vierra vor den Augen ihrer gemeinsamen Tochter anbrüllt und beleidigt.

Der Mann räumte den Drogenkonsum vor Gericht sogar ein, behauptete aber, seine Ex-Frau habe ihm die Drogen gegeben und ihn außerdem gezwungen, zu behaupten, dass er Atheist sei.

Weil vor Gericht in Saudi-Arabien die Aussage eines Mannes doppelt so viel zählt wie die Aussage einer Frau, wurden Vierras Einwände abgeschmettert.

Anzeige
[Koelbl, Susanne]

Zwölf Wochen in Riad: Saudi-Arabien zwischen Diktatur und Aufbruch - Ein SPIEGEL-Buch - Mit zahlreichen farbigen Abbildungen

Hersteller: Deutsche Verlags-Anstalt
Seiten: 320
Für 22,00 € kaufen

Preisabfragezeitpunkt

29.05.2023 05.24 Uhr

Keine Gewähr

Produktbesprechungen erfolgen rein redaktionell und unabhängig. Über die sogenannten Affiliate-Links oben erhalten wir beim Kauf in der Regel eine Provision vom Händler. Mehr Informationen dazu hier

Auch wenn das Sorgerecht für das Mädchen bei der saudi-arabischen Großmutter liegt und das Paar inzwischen geschieden ist, bleibt der Mann laut saudi-arabischem Recht der gesetzliche Vormund für Bethany Vierra und Zaina. Das bedeutet, dass Mutter und Tochter ohne sein Einverständnis Saudi-Arabien nicht verlassen dürfen. Mehrere Feministinnen, die seit Langem für die Abschaffung der männlichen Vormundschaft kämpfen, sitzen seit Jahren in Haft und berichten von Folter im Gefängnis.

Bis Sonntag hatte die Amerikanerin Zeit, Einspruch gegen das Sorgerechtsurteil einzulegen. Vierra ficht das Urteil an. Bis das Gericht über den Einspruch entscheidet, darf Zaina noch bei Bethany Vierra wohnen.

syd
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren