Sexueller Missbrauch in der Kirche Leid und Leitlinien

Die überarbeiteten Leitlinien der deutschen katholischen Bischöfe zum Umgang mit sexuellem Missbrauch bleiben weit hinter der erhofften Null-Toleranz-Linie zurück. Vor allem fehlt eine tabulose Auseinandersetzung mit der Sexualmoral der Kirche.
Missbrauchsdebatte in der katholischen Kirche: Kein Schlusspunkt, bestenfalls ein Anfang

Missbrauchsdebatte in der katholischen Kirche: Kein Schlusspunkt, bestenfalls ein Anfang

Foto: Joerg Sarbach/ AP

"Besonders kritisch geprüft" und "verschärft" habe man die acht Jahre alten Regeln zum Umgang mit sexuellem Missbrauch, sagte der Sonderbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, am Dienstag in Trier. Nicht in allen Punkten sei der bisherige Maßnahmenkatalog "präzise" genug gewesen. Die neuen Leitlinien umfassen nun 55 Punkte, anstelle der nur 16 Punkte langen Fassung von 2002.

Ohne die Welle von Missbrauchsenthüllungen seit Anfang dieses Jahres, ohne den Anstoß von außen, wäre nichts geschehen.

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte bei Missbrauchsfällen - auch, wenn diese innerhalb der katholischen Kirche passieren - wird von deren Sonderbeauftragten nun zum großen Fortschritt beim Umgang mit Straftaten verklärt: so etwa die schnellere Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden, der bessere Umgang mit den Opfern, "niedrigschwellige" Hilfen, mehr Prävention. Woanders - etwa in der evangelischen Kirche - gibt es das schon lange. Die katholische Kirche ist aber erst jetzt aus ihrer Parallelwelt der bundesrepublikanischen Gesellschaft ein Stück weit nähergekommen, zumindest auf dem Papier.

Ob auch in der Realität - das müssen die Opfer des sexuellen Missbrauchs beurteilen, bei jetzigen und zukünftigen Fällen.

Die meisten Opfer sind immer noch extrem unzufrieden über den Umgang der Bischöfe mit ihnen, ihr Leid ist mit den neuen Leitlinien nicht vom Tisch. Klare Worte zu dringend notwendigen Entschädigungsregelungen gibt es noch nicht, lediglich den Hinweis auf diffuse Abstimmungsprozeduren mit anderen Institutionen am Runden Tisch von Berlin, der nur noch wenige Male tagt.

Zu einer Null-Toleranz-Linie ringen sich deutsche Bischöfe nicht durch

Auch in ihrer neuen Fassung haben sich die deutschen Bischöfe nicht zu jener Radikalität ihrer amerikanischen Brüder durchringen können, die schon 2006 von einer Linie der "Nulltoleranz" gegenüber Priestern sprachen, die sexuell gewalttätig waren. Bei kritischer Durchsicht der 55 Leitlinien-Punkte wird das an vielen Stellen deutlich.

  • So sollen in Deutschland Priester und "im kirchlichen Dienst Tätige", die Minderjährige sexuell missbraucht haben, laut Punkt 42 der Regeln auch weiterhin in der Kirche arbeiten können, wenn auch ohne Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.

  • Punkt 46 erlaubt immer noch deren Versetzung, informiert wird lediglich der neue Dienstvorgesetzte, nicht die Gemeinde.

  1. Erfolgt die Versetzung gar in ein anderes Bistum, muss laut Leitlinien sogar nur der neue Bischof über das Vorleben des gefallenen Hirten unterrichtet werden, alle anderen bleiben ahnungslos.

Offenbar fürchtet die katholische Kirche immer noch, vor allem aus finanziellen Gründen, sich vollständig von einschlägig belasteten Klerikern zu trennen - immerhin können dabei Versicherungsnachzahlungen bis zu einer halben Million Euro anfallen. Weil man diese Konsequenzen scheut, kam es auch immer wieder zu Versetzungen und verschleppten Laisierungen durch Rom - doch auch darüber verloren die Bischöfe in Trier kein Wort. Keiner der vielen Punkte in den Leitlinien thematisiert, warum denn überhaupt solche Priester weiter beschäftigt werden müssen, anstatt "Nulltoleranz" auszuüben.

Keine Akteneinsicht im Fall Josef Ratzinger

In den alten Richtlinien, die auch nicht immer befolgt wurden, hieß es vollkommen diffus: "In erwiesenen Fällen wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert." Ab sofort heißt es nun: "Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, leitet ein Vertreter des Dienstgebers die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter."

Doch wer entscheidet - mit welcher Kompetenz - was "tatsächliche Anhaltspunkte" sind?

Wie soll ein Täter, der vorgewarnt wurde, zum Beispiel überführt werden, wenn er genug Zeit hat, um Beweise zu vernichten, während überforderte Kirchenvertreter entscheiden wollen, was denn weiter zu tun ist?

Es gibt sicherlich Fortschritte gegenüber der alten Fassung, etwa, dass die Beauftragten für die Aufarbeitung der Missbrauchsanzeigen nicht mehr zur Bistumsleitung gehören sollen. Oder dass nun explizit unterschriebene Protokolle von Gesprächen angefertigt werden müssen. Nur: Bisher hat die Kirche nicht einmal ihre alten Akten wirklich herausgerückt. Etwa über das Verhalten und die Rolle des damaligen Erzbischofs von München, Josef Ratzinger, Anfang der achtziger Jahre bei der Versetzung eines Missbrauchspfarrers. Da ist bis heute nichts offengelegt worden - trotz vorhandener Schriftstücke. Nicht einmal die Anwälte der Opfer bekamen Einsicht in die Kirchenakten.

Keine tiefere Analyse bisheriger Verfehlungen

Den neuen Leitlinien ist anzumerken, dass die Bischöfe unter anderem auf die Vorwürfe des Bundesjustizministeriums reagiert haben. Aber sie spiegeln nicht eine wirklich tiefere Analyse der vergangenen Verfehlungen wider. Berater bei der Erstellung war ein fragwürdiges Kompetenzteam kirchennaher, teils sehr konservativer Kräfte. Keine Missbrauchsfälle der Vergangenheit - nicht einmal die der letzten Jahre - sind wirklich untersucht worden, um daraus Lehren zu ziehen.

So enthalten die neuen Leitlinien immer noch kein Wort dazu, wie etwa die Opfer in den Gemeinden konkret vor Stigmatisierung, Ausgrenzung und Mobbing durch diejenigen geschützt werden sollen, die trotz der Enthüllungen noch immer felsenfest und treu zu ihrem beschuldigtem Pfarrer halten. Wer sexuellen Missbrauch anzeigt, sei eh ein Kirchenfeind, hieß es oft. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass allein dies ein Riesenproblem ist und eines der wesentlichen Hemmschwellen, überhaupt einen Fall anzuzeigen.

Auch die Fragen nach den Ursachen des gehäuften sexuellen Missbrauchs unter Priestern werden nicht beantwortet. Wo bleibt die offene Debatte über Verfehlungen der Vergangenheit, die ohne Angst vor Disziplinierungen innerkirchlich geführt werden muss? Wo die tabulose Auseinandersetzung über die Sexualmoral der Kirche, die Teil des Problems ist und nicht dessen Lösung?

Daher ist die Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien kein Schlusspunkt unter die monatelange Missbrauchsdebatte, sondern bestenfalls ein Anfang zur Lösung viel tiefer sitzender Probleme in der katholischen Kirche. Die Bischöfe können sich damit noch lange nicht entspannt zurücklehnen. Für alle bisherigen Opfer kommen die Leitlinien ohnehin viel zu spät.

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