Jahreswechsel in der Hauptstadt
Berlins Polizei schickt 2900 Beamte in Silvester-Einsatz
Kein Alkoholverkauf, dafür zahlreiche Böllerverbotszonen und Partys mit maximal fünf Erwachsenen: Im Corona-Jahr wird Silvester in Berlin stark eingeschränkt. Die Polizei gibt sich gut vorbereitet.
Polizisten in Berlin: Silvester ist eine besondere Herausforderung
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Die Berliner Polizei bereitet sich mit einem massiven Personalaufgebot auf die Silvesternacht vor. Geplant sei der Einsatz von 2900 Beamten, darunter 600 aus anderen Bundesländern, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag. Bei dem Einsatz gehe es vor allem um die Durchsetzung des Infektionsschutzes, indem Menschenansammlungen verhindert werden. Die Beamten sollten die mehr als 50 Böllerverbotszonen kontrollieren und auch bei illegalen Silvesterpartys einschreiten.
Wer gegen die Auflagen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte im RBB Inforadio, die Einsatzkräfte seien für die Silvesternacht gut aufgestellt: »Wir wollen Ansammlungen verhindern, um in dieser zugespitzten Situation einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern.« Dazu gehöre es auch, gegen »immer noch denkbare, auch unerlaubte Versammlungen« vorzugehen – etwa gegen unerlaubte Treffen sogenannter »Querdenker« oder von Menschen aus dem linksextremen Bereich.
In Berlin darf in den Stunden um den Jahreswechsel herum kein Alkohol verkauft und ausgeschenkt werden. Auch Demonstrationen sind an Silvester und Neujahr verboten. Das für beide Tage geltende Versammlungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden. Es schloss sich damit einem nur wenige Stunden zuvor getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes an, gegen den ein Antragsteller Beschwerde eingelegt hatte.
Besonders das Regierungsviertel im Blick
Der Antragsteller hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Berliner Infektionsschutzverordnung vorgegangen, wenn auch letztlich ohne Erfolg. Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Corona-Infektionslage mit einem Höchststand an Toten sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot rechtmäßig, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es verwies dabei auch auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen.
Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die »Querdenken«-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Coronakrise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten diese Veranstaltung nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.
Berliner Polizisten hätten zum Jahreswechsel nun insbesondere das Regierungsviertel und das Brandenburger Tor im Blick, heißt es, wo sich normalerweise Hunderttausende Menschen zum Feiern des Jahreswechsels versammeln. »Es lohnt nicht, zum Brandenburger Tor zu kommen, das ist weiträumig abgesperrt«, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Sie setze auf die Vernunft der Menschen: »Wir haben einen großen Teil der Berlinerinnen und Berliner, die vernünftig sind und zu Hause zu fünft feiern«, so Slowik.