Unzulässiges Formular Jobcenter Stade muss sich für Sexfragen entschuldigen

Das Jobcenter in Stade wollte von einer Hartz-IV-Empfängerin wissen, mit wem sie geschlafen hat. Mittlerweile entschuldigte sich der Geschäftsführer.
Fragebogen des Jobcenters Stade

Fragebogen des Jobcenters Stade

Foto: privat

Das Jobcenter wollte es ganz genau wissen: Name, Vorname und Geburtsdatum ihrer Sexualpartner sollte eine schwangere Hartz-IV-Empfängerin in einem Fragebogen für das Jobcenter Stade angeben. Wenn Sie das nicht könne, müsse sie ausführlich und nachvollziehbar begründen, warum, heißt es in dem Formular.

Hintergrund: Das Jobcenter muss in bestimmten Fällen für den Unterhalt einspringen, wenn ein Elternteil nicht bezahlt. Das wollte ein Mitarbeiter des Jobcenters in diesem Fall offenbar unbedingt verhindern.

Die Betroffene wandte sich vergangene Woche an den Bremer Anwalt Jan Strasmann, der das Formular auf der Seite seiner Kanzlei veröffentlichte. Laut Strasmann ist seine Mandantin schwanger und ihr ist nicht bekannt, wer der Vater ist. "Der Fragebogen verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin", sagt er. Außerdem sei das Jobcenter gar nicht befugt, zu ermitteln, wer der Vater des Kindes sei, sondern das Jugendamt.

Das Schreiben sei Ende August bei seiner Mandantin eingegangen, so Anwalt Strasmann. Da sie den Fragebogen nicht ausgefüllt habe, habe das Jobcenter alle ALG-II-Zahlungen eingestellt. Deshalb habe die Frau für September kein Geld bekommen - um 700 Euro handele es sich in ihrem Fall.

In den sozialen Netzwerken löste das Formular Empörung aus. Inzwischen hat auch das Jobcenter reagiert und sich entschuldigt. Der Fragebogen sei unzulässig, teilte Geschäftsführer Friedhelm Keiser mit.

"Ich bin entsetzt, dass dieser Bogen überhaupt unser Haus verlassen hat", sagte Keiser. Er habe sich bei der Kundin entschuldigt; außerdem habe man dafür gesorgt, dass das Schreiben nicht noch einmal verwendet werde. Ein Mitarbeiter habe das Dokument selbst entworfen und sich dafür an Fragen orientiert, die das Jugendamt stellen darf, um unterhaltspflichtige Väter zu ermitteln.

Dem Mitarbeiter sei die Wirkung seines Handelns inzwischen bewusst. Er bedauere es sehr. Laut der Pressemeldung frage das Jobcenter bei Unterhaltsleistungen nach dem Vater. Die Mutter müsse diesen nicht nennen. Vertiefende Fragen dürfe das Jobcenter nicht stellen.

Seit September zahle das Jobcenter wieder, nachdem die Frau in einem persönlichen Gespräch unter Tränen ihre Situation geschildert habe, so ihr Anwalt. Ursprünglich habe sich die Frau an seine Kanzlei gewendet, um die Höhe der Bezüge zu prüfen. Dabei sei ihm das Schreiben aufgefallen, sagte Strasmann.

jpz
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