Sterbehilfe für belgische Zwillinge Zusammen bis in den Tod

Sie wurden taub geboren und erblindeten langsam: Belgische Zwillingsbrüder haben sich entschieden, ihrem seit 45 Jahren gemeinsam verbrachten Leben auch gemeinsam ein Ende zu setzen. Belgien ist in Sachen Sterbehilfe ein liberales Land - doch der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf.
Von Simone Utler

Brüssel - Marc und Eddy V., beide 45, tranken eine Tasse Kaffee, dann verabschiedeten sie sich voneinander. Ärzte gaben den Zwillingen tödliche Injektionen, es war der 14. Dezember 2012.

Ein Sprecher des Brüsseler Universitätsklinikums hat am Montag von den letzten Momenten der Brüder berichtet, belgische Zeitungen griffen den Fall auf.

Marc und Eddy V. hatte das Schicksal auf besonders enge Weise miteinander verbunden. Die eineiigen Zwillinge aus dem belgischen Dorf Putte wurden taub geboren - und verbrachten ihr ganzes Leben miteinander. Sie teilten sich im elterlichen Haus ein Zimmer, machten gemeinsam die Schuhmacherausbildung und zogen zusammen in eine kleine Wohnung, wie die belgische Tageszeitung "Het Laatste Nieuws" berichtete.

Sie hatten sich arrangiert mit ihrem Leben. Doch vor einigen Jahren traf die beiden Männer ein Schicksalsschlag: Sie begannen zu erblinden.

"Sie waren wirklich erschöpft"

Die Brüder entschieden sich, die in Belgien legale Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es soll weltweit das erste Mal sein, dass eineiige Zwillinge das Recht zu sterben nutzten.

Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder, das aktive Sterbehilfe erlaubt. Doch der Fall von Marc und Eddy V. bringt auch eine liberale Gesellschaft an ihre Grenzen. Wann ist ein Leben nicht mehr lebenswert?

Ein Recht auf Euthanasie hat in Belgien jeder Erwachsene, der seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht. Ärzte müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen psychischen oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch nicht gelindert werden können.

Reicht als Grund zu sterben, taub und blind zu sein?

"Viele Menschen werden sich wundern, warum die beiden um Sterbehilfe gebeten haben, während viele taube und blinde Menschen ein 'normales Leben' führen", sagte Dirk V., der ältere Bruder der beiden, laut der britischen Zeitung "Telegraph". "Aber meine Brüder schleppten sich von einer Krankheit zur nächsten. Sie waren wirklich erschöpft." Die Angst, sich und die Familie nicht länger zu sehen - und eben auch nicht hören zu können -, sei für die Brüder unerträglich gewesen.

Es war jedoch nicht ganz einfach, Mediziner zu finden, die den Wunsch der beiden erfüllten. Ärzte der Klinik vor Ort lehnten das Sterbehilfegesuch ab. "Wenn jemand, der blind oder taub ist, ein Recht auf Sterbehilfe hat, sind wir weit von unserer Linie entfernt", sagte ein Krankenhaussprecher laut "Het Laatste Nieuws": "Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das mit 'unerträglichen Leiden' gemeint hat."

Es ist der Kern der Debatte: Kann ein Gesetz benennen, was Menschen als unerträglich empfinden? Ein Nachbar der Brüder sagte der belgischen Zeitung "Het Laatste Nieuws" über die Zwillinge: "Die letzten zwei Jahre ihres Lebens waren die Hölle." Die Männer hätten manchmal einfach in ihrer Wohnung gesessen. "Sie hörten nichts und sahen fast nichts. Welche Lebensqualität haben Sie?"

Die Einzigen, die diese Frage beantworten konnten, sind tot. Das Universitätsklinikum Brüssel willigte in den Wunsch der Brüder ein.

"Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein"

"Ihnen wurde ihr Recht auf Sterbehilfe nicht gewährt, einfach nur weil sie taub und blind waren", betonte ein Sprecher der Klinik. "Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein." Die Brüder seien unzertrennlich gewesen, hätten einander aber nicht mehr hören oder sehen können. Die Familie habe die Entscheidung der beiden mitgetragen.

Belgien hat 2002 die Sterbehilfe legalisiert. Die Zahl der Menschen, die ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod nutzen, ist seitdem gestiegen: Im Jahr 2011 zählte die nationale Kontrollkommission 1133 Fälle, rund ein Prozent der Todesfälle. Von den Patienten, die auf eigenen Wunsch aus dem Leben schieden, waren 86 Prozent mindestens 60 Jahre alt, 72 Prozent waren an Krebs erkrankt. 30- bis 40-mal pro Jahr wird in Belgien laut der niederländischen Tageszeitung "De Volkskrant" Sterbehilfe aufgrund von psychischen Problemen in Anspruch genommen.

Abgesehen von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist die aktive Sterbehilfe in europäischen Staaten verboten. In der Schweiz und Deutschland ist Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar, wenn der Helfer zwar das Mittel zur Selbsttötung bereitstellt, die Person, die sterben möchte, es aber selbst einnimmt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit einem neuen Gesetz die gewerbsmäßige, also kommerzielle Sterbehilfe verbieten.

Auch in Belgien ist eine Gesetzesänderung geplant: Das Recht auf Sterbehilfe soll auf Minderjährige ausgeweitet werden. Die regierenden Sozialisten streben zurzeit die Ausweitung des Gesetzes für extreme Fälle an. Die Annahme der Vorschläge gilt als wahrscheinlich, da die Sozialisten von mehreren Parteien des linken und rechten Spektrums unterstützt werden.

Marc und Eddy V. seien am Tag ihres Todes glücklich und ruhig gewesen, berichtete die Tageszeitung "De Volkskrant". Ihre Leichen seien eingeäschert worden, die identischen Urnen liegen nun unter einem Grabstein.

Mit Material von Reuters
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