Erinnerung an NS-Opfer Stolperstein-Befürworter scheitern vor Münchner Gericht

Zwei Stolpersteine im Verwaltungsgericht München
Foto: Britta Schultejans/ dpaDie Befürworter von Stolpersteinen in München haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage dreier Männer ab, die mit den kleinen Messingtafeln in Gehwegen an ihre Vorfahren erinnern wollten, die von den Nationalsozialisten umgebracht worden waren.
Die Kläger wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen, und pochten auf ein Sondernutzungsrecht. Die Kammer war aber der Überzeugung, dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das Verwaltungsgericht sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt.
Der Münchner Stadtrat hatte sich im vergangenen Juli mehrheitlich gegen die Gedenksteine ausgesprochen. Die beiden größten Fraktionen CSU und SPD einigten sich auf die Linie, dass der Opfer des Nationalsozialismus in München auf andere Weise gedacht werden soll, etwa mit Gedenktafeln oder Stelen.
Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern (IKM) lehnt die Stolpersteine ab. "Menschen treten auf die Stolpersteine oder gehen achtlos über sie hinweg", sagte IKM-Präsidentin Charlotte Knobloch. In der jüdischen Gemeinde Deutschlands gibt es jedoch auch zahlreiche Befürworter des Projekts.
Die Stolpersteine sind eine Erfindung des deutschen Künstlers Gunter Demnig, der sie seit Jahren vor dem letzten Wohnort oder Arbeitsplatz der Opfer ins Trottoir verlegt. Das Projekt gilt inzwischen als das größte dezentrale Mahnmal der Welt. In Hunderten deutschen Städten und Gemeinden sind Stolpersteine zu finden, dazu auch im Ausland, insgesamt wurden mehr als 50.000 verlegt.

Demonstration gegen die Verlegung von Stolpersteinen vor dem Verwaltungsgericht München
Foto: Britta Schultejans/ dpa