Tabu Psychotherapie Wenn Seelenlast die Karriere bremst

Kann eine Psychotherapie die Karriere blockieren? Gerade im Staatsdienst wird eine Behandlung schnell zum Malus. Betroffene müssen tricksen, um die hohen Hürden zu umgehen.
Karrierebremse psychische Erkrankung: Eine Behandlung kann zum Nachteil geraten

Karrierebremse psychische Erkrankung: Eine Behandlung kann zum Nachteil geraten

Foto: Corbis

Hamburg - Als Manuela Birkner* die Zusage für die Ausbildungsstelle als Verwaltungsinspektorin im Briefkasten fand, war die Freude groß. Ein toller Job, ein lange gehegter Wunsch, eine sichere Zukunft. Allein: Die Zusage war an einen Gesundheitscheck geknüpft, eine amtsärztliche Untersuchung.

Birkner war beunruhigt: Neun Wochen lang hatte sie sich im Jahr zuvor wegen einer Essstörung stationär behandeln lassen, danach wurde sie ambulant weiterbetreut. Die Probleme hatte sie inzwischen gut im Griff, aber sie war immer noch sichtbar zu dünn, vier bis fünf Kilo fehlten am Normalgewicht. Würde sie den Ausbildungsplatz trotzdem bekommen?

Wer in den Staatsdienst will, ob als Verwaltungsangestellter, Polizist, Lehrer oder Jurist, muss sich einer dienstärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Staat will, vereinfacht gesagt, prüfen, wen er auf Lebenszeit beschäftigt. Vor allem will er sichergehen, dass er beim Lebenszeitprinzip nicht den Kürzeren zieht, der Beamte dienstunfähig wird und - statt dem Staat zu dienen - Geld kostet.

Ein solches Anzeichen, dass ein Beamtenanwärter, also beispielsweise ein Referendar, den besonderen Anforderungen nicht genügt, kann eine psychotherapeutisch behandelte Krankheit sein. Aus der Erkrankung in der Vergangenheit leitet man Prognosen für die Zukunft ab. Ein umstrittener Vorgang: Der Staatsrechtler Wolfram Höfling und der Datenschützer Ulrich Stockter kommen beispielsweise zu dem Schluss, dass dieses Prozedere möglicherweise eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und verfassungsrechtlich problematisch ist.

Der Ermessensspielraum ist groß, die Unsicherheit auch

Die Unsicherheit bei Studierenden und Auszubildenden ist groß. In zahlreichen Internetforen wird über die Auswirkungen einer Psychotherapie auf die Verbeamtung spekuliert, an Fakultäten kursieren Gerüchte.

In die psychologische Beratungsstelle an der Freien Universität (FU) Berlin kommen immer wieder Studenten, die die Sorge vor der Karrierebremse Psychotherapie umtreibt. Besser keine Therapie, obwohl man sich elend fühlt? Die abgeschlossene Therapie verschweigen? Eine laufende Behandlung schnell abbrechen? Die Diagnose kleinreden? Aus der Schizophrenie eine Angststörung machen?

Klar ist: Eine Psychotherapie kann die Verbeamtung gefährden. Wenn beispielsweise eine chronische psychische Erkrankung nachgewiesen worden ist, wird es schwierig.

Es liegt allein im Ermessen des einzelnen Amtsarztes, ob er die Dienstfähigkeit bescheinigt oder nicht. Der Spielraum dabei ist groß, die Abhängigkeit des Anwärters auch.

"Wir raten den Studenten, die zu uns kommen, bei der Untersuchung durch den Amtsarzt nicht zu lügen, denn das gefährdet das Beamtenverhältnis", sagt Hans-Werner Rückert, Leiter der psychologischen Beratungsstelle der FU. Wer falsche Angaben macht und später auffliegt, dem kann der Beamtenstatus wieder aberkannt werden. "Wenn der Amtsarzt vernünftig ist, wird er eine abgeschlossene Therapie eher als Vorteil sehen", sagt Rückert. Doch ob er das tut, liegt allein im Ermessen des einzelnen Mediziners. Einheitliche Standards gibt es nicht.

"Prognosen sind wenig belastbar"

In der Beratungsstelle weist man die Lehramts- und Jurastudenten darauf hin, dass es bei der Verbeamtung Rückfragen zu einer Therapie geben wird. "Wir überlegen dann, ob es sich vielleicht um ein Problem handelt, dass man durch drei, fünf oder zehn Gespräche auch innerhalb der Beratungsstelle klären kann - und eine gründliche Aufarbeitung vielleicht noch warten und später folgen kann." Im Klartext: Man überlegt, ob es möglich ist, die Therapie so lange zu verschieben, bis die Verbeamtung in trockenen Tüchern ist.

"Grundsätzlich ist es sehr schwierig, einzuschätzen, ob jemand den künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Solche Prognosen sind wenig belastbar", sagt Psychoanalytiker Rückert. Grundsätzlich sollten sich die Kandidaten bestmöglich auf die Untersuchung vorbereiten und überlegen, warum die Therapie für sie sinnvoll war. Auf die Schilderungen allein wird sich der Arzt ohnehin kaum verlassen: Er wird den behandelnden Therapeuten vielmehr um einen Nachweis der Behandlung und ihrer Erfolge bitten. Der Patient muss ihn dazu von der Schweigepflicht entbinden.

Eine Wahl hat er auch hier nicht: Wer seine Mitwirkung verweigert, hat keine Chance, verbeamtet zu werden.

"Man erwartet von uns eine Langzeitprognose, wir sind aber keine Propheten"

Auch die Amtsärzte wissen um das Dilemma, in dem sie sich befinden: Sie sollen nicht weniger leisten, als dem Dienstherren versichern, dass der Beamte so fit ist, dass er es bis zur Pensionierung schafft und nicht etwa vorher krankheitsbedingt ausfällt - und hohe Kosten verursacht.

In die Zukunft schauen können auch die Mediziner bei den Gesundheitsämtern nicht. Verlangt wird es trotzdem von ihnen. "Man erwartet von uns eine Langzeitprognose, eine lebenslange Vorschau. Wir sind aber als Ärzte keine Propheten", sagt Thomas Hilbert, Sprecher des Fachausschusses amtsärztlicher Dienst im Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Eine Therapie sei "zunächst kein Grund, pauschal zu sagen, dass jemand nicht verbeamtet werden kann". "Wenn jemand in einer Krise steckt, dann ist es gut, dass er sich Hilfe holt. Das spricht eher für als gegen jemanden", sagt der Mediziner. Er und seine Kollegen müssen fallbezogen entscheiden und sind auf die Mitwirkung der Patienten angewiesen. "Ob sie ehrlich sind und die Wahrheit sagen, weiß keiner. Wir sind auch keine Kriminalisten." Allerdings müssen die Amtsärzte nicht im Dunkeln stochern, sie können die notwendigen Informationen einfordern.

"Ich fasse Gefälligkeitsatteste mit sehr spitzen Fingern an"

Beim Beamtenbund rät man den Anwärtern daher, ungefragt einen Brief des Psychotherapeuten mitzubringen. "In dem Brief sollte stehen, dass einer Verbeamtung aus fachärztlicher Sicht keine Einwände entgegenstehen und der Patient als geheilt entlassen worden ist", sagt Sprecherin Britta Ibald. Ein solcher seelischer Freibrief ist jedoch nur bedingt hilfreich. "Ich fasse solche Gefälligkeitsatteste, die auf Zuruf erstellt worden sind, mit sehr spitzen Fingern an. Einem solchen Gutachten schenkt man zunächst keinen Glauben", sagt Amtsarzt Hilbert.

Zudem ist es gerade bei psychischen Erkrankungen oft schwierig, von einer "Heilung" zu sprechen oder eine Prognose für die Zukunft zu stellen. Eine Sehschwäche kann man messen und in Zahlen ausdrücken, ein Knochenbruch kann verheilen - aber wie verhält es sich mit einer Persönlichkeitsstörung? Reicht es dem Amtsarzt, zu wissen, warum jemand mit Anfang 20 angefangen hat, sich selbst zu verletzten? Oder lässt sich daraus eine grundsätzliche Labilität ableiten? "Kommt bei der Anamnese eine psychische Erkrankung zur Sprache, horcht jeder Amtsarzt auf, weil die Erkrankung möglicherweise auf eine geringere Stressresistenz hindeutet", heißt es beim Beamtenbund.

"Es ist normal, dass Diagnosen abgeschwächt werden"

Den Psychotherapeuten ist das Problem bekannt, Dieter Best, Vorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, spricht von einem "allgemeinen Thema": "Es ist im Kollegenkreis normal, dass Diagnosen abgeschwächt werden." Best selbst hat eine Untersuchung zum Thema Diagnosequalität durchgeführt, die seine Annahme bestätigt: Psychotherapeuten neigen dazu, Patienten vor den Nachteilen zu schützen, indem sie abgeschwächte Diagnosen verwenden.

Denn: Wer psychisch behandelt wird, hat nicht nur im Falle einer Verbeamtung, sondern auch bei der Aufnahme in eine private Krankenkasse und bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Nachteile zu erwarten. "Im Zweifelsfall würde ich mich für den Patienten entscheiden", sagt Best. Diagnosen abzuschwächen bedeutet nicht, falsche oder nicht wahrheitsgemäße Diagnosen zu stellen. "Ich kann nicht lügen, denn dann bekomme ich Probleme mit der Kammer, und außerdem ist damit auch dem Patienten nicht geholfen." Bei gewissen Erkrankungen lässt sich ohnehin nichts machen: Sie sind so schwer und tiefgreifend, dass es keinen Ermessensspielraum gibt. Doch in vielen Fällen gibt es eben auch eine Grauzone.

Das eigentliche Problem löst indes auch die Voruntersuchung der Beamten in spe nicht wirklich. Beispiel Pädagogen: Im Jahr 2007 ging mehr als jeder fünfte Lehrer nicht in Pension, weil er das Rentenalter erreicht hatte - sondern weil er dienstunfähig war.

*Namen der Betroffenen von der Redaktion geändert.

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