Verletzung des Völkerstrafrechts Baum und Leutheusser-Schnarrenberger wollen Putin beim Generalbundesanwalt anzeigen

Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit Christian Lindner (Mitte): Weltrechtsprinzip gegen Putin?
Foto: Wolfgang Kumm / picture alliance / Wolfgang Kumm/dpaDer Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt bereits zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine. IStGH-Chefermittler Karim Khan sprach von »plausiblen Gründen«, die Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit nahelegten. Doch geht es nach den zwei ehemaligen Bundesministern Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollte sich auch die deutsche Justiz mit dem Handeln des russischen Präsidenten Wladimir Putin befassen.
Die frühere Bundesjustizministerin und der frühere Bundesinnenminister haben angekündigt, Strafanzeige gegen Putin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe stellen zu wollen. Die beiden FDP-Politiker sehen Anhaltspunkte für die Verletzung des Völkerstrafrechts: »Es geht uns mit dieser Strafanzeige um die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch.«
Russland startete vor rund einer Woche einen Angriffskrieg in der Ukraine. Russische Truppen versuchen seither in einer Zangenbewegung ins Land vorzurücken, ukrainische Großstädte sind schwerem Beschuss ausgesetzt. Putin hatte zuvor in den Medien seine Anordnung zur militärischen Invasion in die Ukraine verkündet.
Keine Immunität für Völkerrechtsverbrechen
»Seit acht Tagen werden zahlreiche Städte in allen Teilen der Ukraine bombardiert, zivile Einrichtungen wie unter anderem Wohnhäuser, Krankenhäuser, ein Blindenheim zerstört, über eine Million Menschen sind auf der Flucht und es gibt zivile Todesopfer«, heißt es in der Mitteilung Baums und Leutheusser-Schnarrenbergers.
Die beiden Politiker verweisen im Zuge ihrer an die Bundesanwaltschaft gerichtete Strafanzeige auf das international anerkannte und auch im deutschen Recht verankerte Weltrechtsprinzip. Es wurde kürzlich in einer historischen Entscheidung vom Oberlandesgericht Koblenz in einem Verfahren um Staatsfolter in Syrien angewandt.
»Präsident Putin und andere Repräsentanten des russischen Staates müssen sich international für ihre Taten verantworten. In einer Entscheidung zu einem afghanischen Fall hat der Bundesgerichtshof letztes Jahr bestätigt, dass es funktionelle Immunität für Völkerrechtsverbrechen nicht geben kann«, schreiben die beiden liberalen Ex-Minister.
Die Ermittler könnten sich neben den Medien auch auf die zunehmende Zahl an Menschen stützen, die aus der Ukraine auch nach Deutschland fliehen, fordern sie. »Der Generalbundesanwalt sollte sein Verfolgungsermessen ausüben und umgehend Ermittlungen zu Auslandstaten in der Ukraine einleiten, um Beweise zu sichern.«