Polizisten angefurzt Wiener soll 500 Euro Strafe für "massiven Darmwind" zahlen

Wiener Polizistin (Archivbild)
Foto: CHROMORANGE / Franz Perc/ imago imagesIn der Nacht zum 5. Juni soll es in Wien-Josefstadt zu einer denkwürdigen Begegnung zwischen einem Polizisten und einem Bürger gekommen sein. Der Mann habe in "voller Absicht" einen massiven Darmwind in Richtung eines Beamten abgegeben und damit "den öffentlichen Anstand verletzt", teilte die Polizei mit.
Jetzt soll der indiskrete Pupser 500 Euro Strafe für sein unangebrachtes Verhalten zahlen. Die Beamten waren demnach auf den Mann zugegangen, um seine Identität zu überprüfen, als dieser geräuschvoll seine Blähungen entlud.
Der Angezeigte habe sich während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung "provokant und unkooperativ" verhalten, hieß es von der Landespolizeidirektion. "Natürlich wird niemand angezeigt, wenn einmal versehentlich einer auskommt", so die Polizei auf Twitter - aber "anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern."
Dem Internetportal oe24 sagte der beschuldigte Student der Universität Wien, er habe sich weder provokant noch unkooperativ verhalten. "Ich bin mit meinen Freunden im Park gesessen, wir haben ein paar Bier getrunken", so der 22-Jährige. Bei der Polizeikontrolle habe er sofort seinen Ausweis gezeigt.
Der Darmwind sei nicht vorsätzlich entwichen - "das ist unabsichtlich geschehen, schlicht aus Verdauungsproblemen", sagte er. "Das war der burgenländische Bohnensterz meiner Oma. Es kann doch 2020 kein Problem sein, einen Schas zu lassen."
Die Polizisten hätten "drei, vier Meter entfernt" gestanden und "sogar gelacht", als ihm der Wind entfahren sei. Deshalb sieht der angehende Sprachwissenschaftler keinen Anlass, das Bußgeld von 500 Euro zu zahlen: "Ich werde gegen die Strafe ganz sicher Einspruch erheben."
Laut ORF gab es vor elf Jahren einen ähnlichen Fall in der Steiermark. Ein 20-Jähriger wurde damals ebenfalls zur Zahlung eines Bußgelds verdonnert, weil er auf einem Fest in einem Zelt einen Furz gelassen haben soll. Allerdings betrug die Strafe damals gerade mal 50 Euro.