Glaubensfrage Zeugin Jehovas verblutet bei Entbindung
Landau an der Isar - Bei einer Obduktion seien keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod der zweifachen Mutter gefunden worden, sagte Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier. "Die Mediziner haben sich richtig verhalten."
Die behandelnden Ärzte seien verpflichtet gewesen, den Willen der 32-jährigen Patientin zu respektieren, erklärte Obermeier. Andernfalls hätten sich die Mediziner der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Nach Angaben des Chefarztes Bernd Probach war es für die Klinikmitarbeiter ein Drama, der jungen Mutter nicht helfen zu dürfen.
Nach der Geburt eines gesunden Kindes war es nach Angaben des Mediziners bei der Frau zu Nachblutungen gekommen, die sich nicht stillen ließen. Daraufhin habe der jungen Frau die Gebärmutter entnommen werden müssen. Eine notwendige Bluttransfusion habe die Frau mehrfach abgelehnt. Auch in ihrem Mutterpass habe die 32-Jährige erklärt, dass sie keine Bluttransfusion wolle.
Zeugen Jehovas ist es nach ihrer Religion untersagt, Bluttransfusionen anzunehmen. Stattdessen würden auch Kochsalz-Lösungen und Sauerstoff-Beatmung ausreichen, wird auf der Internetseite Watchtower.org behauptet. Außerdem trage der feste Glaube kranker Zeugen Jehovas zu deren Genesung bei.