Das Halle-Attentat ist eines der schlimmsten antisemitischen Verbrechen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Jetzt hat das Oberlandesgericht Naumburg den Angeklagten Stephan Balliet zu lebenslanger Haft verurteilt. Durch die anschließende Sicherungsverwahrung ist so gut wie ausgeschlossen, dass der 28-Jährige je wieder auf freien Fuß kommt.
Wolfang Ehm, Pressesprecher des Landgerichts Halle:
»Der Angeklagte hat sich umfänglich zu den Taten eingelassen. Er hat, insbesondere wenn es zu seinem Weltbild kam, sehr deutlich gemacht, wie er die Dinge sieht. Auch waffentechnische Fragen waren für ihn sehr interessant und da war er sehr gesprächig.«
Der Angeklagte hatte seine Taten gestanden, aber keinerlei Reue gezeigt. Während des Prozesses hatte er sich immer wieder antisemitisch und rassistisch geäußert, seine Taten mit Verschwörungstheorien begründet.
Wolfang Ehm, Pressesprecher des Landgerichts Halle:
»Bei den persönlichen Hintergründen, bei den Fragen, wie konnte er diese Entwicklung nehmen, war er dann weniger gesprächig. Da ist es das Gericht, das versucht hat, alle möglichen Beweismittel heranzuziehen, um auch insoweit ein wenig Klarheit zu schaffen.«
Die Richterin bezeichnete das Attentat als »feigen Anschlag« und »abscheuliche, menschenverachtende Tat«.
Der Attentäter hatte versucht, im Oktober vergangenen Jahres – an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag – eine Synagoge in Halle zu stürmen. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Eingangstür des Gotteshauses. Weil diese standhielt, konnte er nicht auf das Gelände gelangen. Daraufhin ermordete er eine Frau auf offener Straße und einen Mann in einem Imbiss. Auf seiner anschließenden Flucht verletzte er weitere Personen – laut Urteil mit der Absicht, zu töten. Das Gericht stufte den Attentäter als voll schuldfähig ein und verhängte schließlich die Höchststrafe.
Wolfang Ehm, Pressesprecher des Landgerichts Halle:
»Wenn mehrfach gesagt wird, dass die Beweislage doch eigentlich klar sei wegen der geständigen Einlassungen und des Tatvideos, dann hat die Beweisaufnahme ergeben, dass es so klar dann doch nicht war. Durch die Einvernahme von insgesamt 86 Zeugen ist klar geworden, dass es doch erhebliche Unterschiede gibt, auch zu den Einlassungen des Angeklagten, der keineswegs vollumfänglich geständig war. Da gab es Abweichungen. Und das erklärt auch die lange Prozessdauer.«
Das Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg gilt als größtes in der Geschichte Sachen-Anhalts. Aus Sicherheits- und Platzgründen fand der Prozess in Magdeburg statt. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen. Fast alle berichteten von schweren psychischen Folgen des Attentats.