Hamburg Mzoudi darf nicht weiter studieren
Hamburg - Mzoudi sei der Aufenthalt in der Hansestadt nur so lange gestattet, bis ein gegen ihn anhängiges Verfahren beendet sei, teilte die Innenbehörde heute mit. Während des geduldeten Aufenthalts dürfe laut Ausländergesetz kein Studium fortgesetzt werden, hieß es weiter.
Das Oberverwaltungsgericht hatte dagegen unlängst entschieden, die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften könne Mzoudi das Studium der Informations- und Elektrotechnik nicht verwehren. Die Innenbehörde wies nun darauf hin, das Gericht habe damals deutlich gemacht, dass es sich um eine Entscheidung nach dem Hochschulrecht und nicht nach dem Ausländergesetz handele.
Mzoudi war im Frühjahr vom Hanseatischen Oberlandesgericht aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, den Attentätern des 11. Septembers bei der Vorbereitung der Anschläge geholfen zu haben. Gegen dieses Urteil hat die Bundesanwaltschaft Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Es wird damit gerechnet, dass auch dieser Fall dort demnächst verhandelt wird.