Hamburger Terror-Prozess
Mzoudi bleibt in Untersuchungshaft
Der im Hamburger Terrorprozess angeklagte Abdelghani
Mzoudi bleibt in Untersuchungshaft. Das Hanseatische
Oberlandesgericht wies den Antrag der Verteidigung auf
Haftentlassung zurück. Dem Marokkaner wird eine Verwicklung in die Anschläge vom 11. September vorgeworfen.
Hamburg - Mzoudi sei "dringend tatverdächtig", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung der Entscheidung - dies gehe aus einer "Gesamtschau der bisherigen Zeugenaussagen" hervor. Der angeklagte Marokkaner wird der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigt.
Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm hatte in der vergangenen Woche als Zeuge ausgesagt, die Terroranschläge seien nicht in Hamburg, sondern in Afghanistan geplant worden. Zudem hätten sich die Mitglieder der Hamburger
Terrorzelle um Mohammed Atta vor ihrer Reise im Dezember 1999 nach Afghanistan nicht für eine Flugausbildung oder eine Reise in die USA interessiert.
Durch diese Aussagen sah die Verteidigung Mzoudis eine neue
Beweislage und forderte Haftentlassung ihres Mandanten.
Das Gericht glaubt dagegen weiterhin, dass Mzoudi die Planungen der Hamburger Terrorzelle und die Anschläge in New York und Washington unterstützt hat. Zeugenaussagen belegten, dass er über Jahre engen Kontakt zur Gruppe
um Atta gehabt und deren antijüdische und antiamerikanische Haltung gebilligt habe. All dem stehe die Aussage Fromms nicht entgegen.
Entgegen der ursprünglichen Planung des Gerichts wird die Beweisaufnahme jetzt weiter fortgesetzt. Die Verteidigung beantragte, den in den USA inhaftierten Mohamadou Ould Slahi als Zeugen zu laden. Außerdem soll der El-Dschasira-Journalist Yosri Fouda vor Gericht aussagen.
Er hatte nach den Terroranschlägen ein Interview mit Binalshibh führte, der als Cheflogistiker der Gruppe um Atta gilt. Das Gericht kündigte zugleich an, zwei SPIEGEL-Journalisten als Zeugen zu laden. Das Nachrichtenmagazin hat in seiner jüngsten Ausgabe aus Vernehmungsprotokollen Binalshibhs zitiert, die dem Gericht von deutschen und amerikanischen Behörden vorenthalten werden.
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