Männlich, weiblich und jetzt divers: Bundestag beschließt drittes Geschlecht

Dieser Beitrag wurde am 14.12.2018 auf bento.de veröffentlicht.
Der Bundestag hat beschlossen, dass künftig eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister eingetragen werden kann.
Als drittes Geschlecht kann nun auch "divers" angegeben werden.
1 Was soll das?
Bisher gab es nur die Möglichkeit "männlich", "weiblich" oder "ohne Angabe" zu wählen. Das Bundesverfassungsgericht war der Meinung, intersexuelle Menschen werden so nicht repräsentiert.
Der Bundestag kommt nun mit seinem Beschluss der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nach. Am späten Donnerstagabend hat das Parlament beschlossen, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.
Der Körper intersexueller Menschen weist sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale auf. Wenn ein Kind bei der Geburt weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann und dies auch im Zuge der späteren Entwicklung nicht möglich ist, kann der Eintrag im Geburtenregister auch später geändert werden.
Gibt es auch Kritik am Gesetz?
Ja. Sollte bei der Geburt das "falsche" Geschlecht eingetragen worden sein, ist es künftig problemlos möglich, es im Geburtenregister richtig zu stellen und auch den Vornamen zu ändern. Für diese Änderung ist aber eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Dies kritisierten die Grünen während der Debatte. Auch der Lesben- und Schwulenverband teilte diese Ablehnung. "Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein", erklärte die Organisation. "Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden."
Kritik an der Umsetzung des Gesetzes kam von der CDU und der AfD. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann betonte, es müsse ein "Personenstandsregister mit Beweiskraft" geben. Dies lasse kein keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu, so Henrichmann weiter.
Noch schärfere Kritik kam von der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende betonte: "Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum – so wie Alter und Körpergröße auch."
Mit Material von dpa