NS-Entschädigung Israels Regierung fordert Renten für Ghetto-Arbeiter

Jüdische Gedenkfeier in Bukarest
Foto: Vadim Ghirda/ APEhemalige jüdische Ghetto-Arbeiter aus Rumänien warten bislang vergebens auf eine deutsche Rente. Seit 2002 besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf eine "Ghetto-Rente", doch anders als bei bekannten Ghettos wie in Warschau oder Lodz wissen Historiker wenig über die NS-Zwangssiedlungen in Rumänien. Angesichts des Alters der Überlebenden drängt die Zeit. Die israelische Regierung geht von etwa 5000 Fällen aus und fordert Deutschland seit Monaten zum Handeln auf.
Trotzdem weigerte sich Berlin, das Thema bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen im Herbst zu besprechen. In der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Grünenabgeordneten Markus Kurth heißt es, "die vergleichsweise hohe Ablehnungsquote" von Rentenanträgen aus Rumänien liege daran, "dass es dort bis auf wenige Ausnahmen nach heutigem Kenntnisstand keine Ghettos" im Sinne der deutschen Entschädigungsregeln gegeben habe.
Allerdings haben deutsche Gerichte schon klargestellt, dass der im Gesetz verwendete Ghettobegriff weit zu fassen sei. "Es kommt nicht entscheidend darauf an, was historisch unter einem Ghetto zu verstehen ist oder von der Besatzungsmacht als solches bezeichnet wurde", heißt es in einem Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein.