Urteil in Bayern Mutter betäubte Tochter für Missbrauch durch Freund

Angeklagte mit Anwälten vor dem Landgericht Landshut
Foto: Andre Jahnke/ dpaDas Landgericht Landshut hat eine Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die ihre kleine Tochter betäubt hat, damit ihr Liebhaber sich an ihr vergehen konnte. Sie erhielt wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Beihilfe zum sexuellen Missbrauch eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung.
Ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte wurde zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Ob das Mädchen bei der Mutter bleiben dürfe oder der Frau das Sorgerecht entzogen würde, müsse nun das Familiengericht klären, sagte ein Sprecher des Landgerichts SPIEGEL ONLINE.
Die 43 Jahre alte Mutter und der 46 Jahre alte Mann hatten sich in einem Internetchat kennengelernt. Bereits bei den ersten Treffen hatte der Mann der Frau laut Gericht seine pädo-sexuellen Phantasien geschildert.
Die Frau, die eine dauerhafte Beziehung mit dem Mann anstrebte, habe zugestimmt, ihm ihre zu Beginn der Taten sechs Jahre alte Tochter zur Verfügung zu stellen. Die Angeklagten legten ein umfassendes Geständnis ab. Demnach soll sich der Mann zwischen Mai 2006 und Mai 2007 insgesamt sieben Mal an dem Mädchen vergangen haben.
Mutter gab Liebhaber "Narrenfreiheit"
Zuvor war das Kind entweder eingeschlafen oder von der Mutter mit Baldrian betäubt worden. Während der Tatserie erlaubte die Mutter in einem Chat dem Mann "Narrenfreiheit" für den Missbrauch ihrer Tochter, wobei sie laut Gericht ausdrücklich auch das "Eindringen" bei ihrem Kind gestattete. Zum Teil filmte das Paar die Taten.
"Das Besondere an diesem Fall ist, dass das Opfer von den Taten nichts mitbekommen hat", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide. Diesen Umstand wertete das Gericht als strafmildernd.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten rücksichtsloses und manipulatives Verhalten vorgeworfen. Die Verteidigung der Frau hatte in ihrem Schlussvortrag betont, dass sie aufgrund einer vorangegangenen Scheidung und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation empfänglich gewesen sei für die Manipulationen, die schönen Worte und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten.
Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, im Gegenzug zu einem umfassenden Geständnis hatte das Gericht eine Verurteilung in einem bestimmten Strafrahmen zugesagt. Mit dem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Die Anklage hatte für die Mutter zwei Jahre mit Bewährung und für den Lebensgefährten sieben Jahre gefordert, die Verteidigung hatte sechseinhalb Jahre für den Mann sowie 16 Monate mit Bewährung für die Frau gefordert.