Verhandlungen unter Rappern Bushido kommt mit Ashraf Rammo, Shindy bringt »irgendwelche Rocker« mit

Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker gibt Bushido weiter Einblick in das Milieu deutscher Gangsterrapper. Die kritischen Fragen der Verteidigung nerven ihn allerdings zunehmend.
Von Wiebke Ramm
Bushido als Zeuge und Nebenkläger vor Gericht: Er belastet Arafat Abou-Chaker schwer

Bushido als Zeuge und Nebenkläger vor Gericht: Er belastet Arafat Abou-Chaker schwer

Foto: Paul Zinken / dpa

Bushido ist gereizt. Bisher hatte Anis Ferchichi, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt, fast jede Frage der Verteidigung von Arafat Abou-Chaker im Prozess vor dem Landgericht Berlin ausnehmend höflich beantwortet. Stellte ein Anwalt eine Frage, die ein anderer im Saal im Laufe all der Wochen bereits gestellt hatte, beantwortete Ferchichi sie eben noch einmal. »Gerne«, sagte er dann oft. »Kein Problem.«

An diesem Montag hat er dazu offenbar keine Lust mehr dazu. Genervt weist er erst den einen, dann den anderen Verteidiger zurecht. Sie mögen doch bitte aufmerksamer sein oder die Akten genauer studieren. Mehrfach wendet er sich auch an das Gericht, ob er wirklich noch einmal dasselbe erzählen müsse. Der Vorsitzende Richter bittet darum. Der Richter lächelt und ist spürbar bestrebt, die Stimmung nicht weiter aufzuheizen.

Arafat Abou-Chaker explodiert trotzdem. Die Oberstaatsanwältin ist gerade dabei, eine Frage zu stellen, da fährt Abou-Chaker plötzlich Bushido an. »Sag's doch laut!«, ruft er ihm quer durch den Saal zu und wiederholt aufgebracht auf Deutsch, was er eben von Bushido auf Arabisch gehört haben will: »Hurensohn!« Abou-Chaker hält es kaum auf der Anklagebank. Er schimpft und schimpft und fühlt sich offensichtlich beleidigt. Bushido wirkt gänzlich überrascht, lacht spöttisch auf und schüttelt den Kopf.

Heute steht die Familie unter Polizeischutz

So viele Worte hatte Abou Chaker, der eigentlich schweigende Angeklagte, im Prozess nie zuvor gesprochen. Redend hatte ihn eine größere Öffentlichkeit zuletzt und vielfach erstmals in der Nacht auf Donnerstag erlebt. Auf »Clubhouse«, einer App für mehr oder weniger moderierte Plaudereien, hatten bis zu 5000 Menschen Abou-Chaker über Stunden zugehört.

Zu den Vorwürfen im laufenden Prozess dürfe er sich leider nicht äußern, hatte er dort gesagt. Dann beklagte er, dass er und seine Familie von Journalisten belästigt würden, er zu Unrecht kriminalisiert und jedes Mitglied der Familie Abou-Chaker allein aufgrund seines Namens stigmatisiert werde. Im Übrigen sei er auch kein Clan-Chef.

Einer, der das anders sieht, ist Bushido. Mehrfach hat er als Nebenkläger und zugleich wichtigster Belastungszeuge im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder ausgeführt, dass allein Arafat Abou-Chakers Wort gezählt habe.

Bushido und Abou-Chaker waren über Jahre Geschäftspartner – eine erzwungene Zusammenarbeit, so jedenfalls die heutige Sicht des Rappers. Er habe Abou-Chaker mit 50 Prozent an sämtlichen Einnahmen beteiligen müssen, ohne dass der dafür tatsächlich etwas getan habe. Aus Angst habe er sich gefügt, sagt Bushido. Erst im Herbst 2017 habe er sich getraut, sich loszusagen. Abou-Chaker habe als Ausgleich horrende Summen verlangt und, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, Bushido im Januar 2018 bei einem Trennungsgespräch in seinem Büro eingesperrt, ihn bedroht und mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert. Heute stehen Bushido, seine Frau und seine Kinder unter Polizeischutz. Vermummte Beamte begleiten ihn zu jedem Verhandlungstag.

Wie Rapper ihre Verträge verhandeln

Im Saal geht es an diesem Montag ums Geschäft. Bushido hatte mehrere andere Rapper unter Vertrag. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gehen Kontrakt für Kontrakt durch. Zum Beispiel die Verträge, die Bushido mit Samra und Shindy geschlossen hatte. Die Verteidigung Abou-Chakers interessiert sich vor allem für die Umstände der Vertragsauflösungen.

Samra habe ihn Anfang 2019 gebeten, den Vertrag aufzulösen, als Arafat Abou-Chaker vorübergehend in Untersuchungshaft war, berichtet Bushido. Samra habe deutlich gemacht, dass er Angst vor Abou-Chakers Reaktion nach dessen Freilassung gehabt habe. »Alle dachten, er sitzt wegen mir in Haft«, sagt Bushido. Eine Vermutung, die nicht gestimmt habe.

Samra habe vorsichtshalber den Vertrag aufheben wollen. »Samras Sorge war, er würde als Bushido-Verbündeter gelten.« Er habe »extrem feindliche Aktivitäten« von Arafat Abou-Chaker befürchtet. »Samra wollte nicht auf seiner Liste stehen, deswegen sollte ich den Vertrag auflösen.«

Samra sei zu dem Gespräch mit ihm damals in Begleitung von Ashraf Rammo gekommen. Bei den Trennungsgesprächen mit dem Rapper Shindy war es hingegen Bushido, der Ashraf Rammo als Unterstützung mitbrachte. Ashraf Rammo ist Mitglied eines anderen Berliner Clans.

Bei einem ersten Treffen in München mit Bushido, Rammo und zwei weiteren Männern sei Shindy noch allein gewesen. Bei einem zweiten Treffen in einem Hotel in Berlin hätten Shindy dann »irgendwelche Rocker« begleitet, sagt Bushido. Die Gespräche seien harmonisch verlaufen. Bushido und Shindy seien sich schnell einig geworden, den Rest hätten ihre Anwälte erledigt. Es sei vereinbart worden, dass Shindy eine mittlere sechsstellige Summe an Bushido zahlt, »unter 500.000 Euro«.

Verteidiger Hansgeorg Birkhoff fasst zusammen: »Shindy wollte raus und das musste etwas kosten. Nicht sein Leben, aber Geld.« Wohl nicht zufällig klingt Birkhoffs Zusammenfassung ganz ähnlich wie das, was Bushido seinem Mandanten vorwirft. Abou-Chaker habe Bushido nur gegen Geld gehen lassen wollen. Laut Bushido allerdings entweder gegen sehr viel Geld oder Zahlungen bis an sein Lebensende.

Die Verteidigung fragt weiter, immer weiter. Wenn es keine Schwierigkeiten gab, warum hat Shindy dann Rocker engagiert, die ihn begleiteten? »Müssen Sie ihn fragen«, sagt Bushido. Und welche Aufgabe hatte eigentlich Ashraf Rammo als Bushidos Begleiter? Bushido ist zunehmend genervt.

Schließlich sagt er: »Herr Rammo hat einige Zeit dafür gesorgt, dass mir nichts passiert. Ashraf war ein sehr, sehr enger Freund. Er hat mich unterstützt und begleitet. Ich habe mich sehr wohlgefühlt in seiner Gegenwart – und tue es heute noch.«