Getöteter Junge Alessio
Geldstrafe für Mitarbeiter des Jugendamts
Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes muss im Fall Alessio wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eine Geldstrafe zahlen. Der Mann schützte den Jungen laut Staatsanwaltschaft nicht vor Gewalt.
Im Fall des zu Tode geprügelten Jungen Alessio hat sich ein Beamter des Jugendamtes im Kreis Freiburg-Hochschwarzwald der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, den das Amtsgericht Titisee-Neustadt auf Antrag der Freiburger Staatsanwaltschaft erlassen hat. Demnach muss der Mann drei Nettomonatsgehälter zahlen. Um welchen Betrag es genau geht, wurde nicht mitgeteilt.
Der Mann kann gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen. Dann würde die Sache vor Gericht verhandelt.
Laut "Badischer Zeitung" hatte der Jugendamts-Mitarbeiter Alessio seit November 2012 betreut. Der Staatsanwaltschaft zufolge versäumte es der 45-jährige Betreuer, den Jungen richtig vor Gewalt zu schützen und ihn aus der Familie zu nehmen. Auch soll er sich dem Bericht zufolge nie vor Ort ein Bild von den Zuständen in der Familie gemacht haben.
Das Jugendamt steht seit dem Tod des Jungen in der Kritik. Bereits Mitte 2013 hatten Mediziner Hinweise auf Kindesmisshandlung. Doch das Jugendamt ließ den Jungen in der Familie. Ein Gutachter hatte dem Jugendamt schwere Fehler und Versäumnisse vorgeworfen. Die Behörde habe die Gefährdung des Jungen mit der Zeit falsch eingeschätzt, schrieb der Sachverständige Heinz Kindler. Zudem sei die Führung des Jugendamtes zu wenig präsent gewesen.