Brand in Flüchtlingsheim Sechs Jahre Haft für Feuerwehrmann

Sie schlichen in eine Flüchtlingsunterkunft und legten Feuer auf dem Dachboden. Nach dem Brandanschlag von Altena hat das Landgericht Hagen einen Feuerwehrmann und seinen Komplizen schuldig gesprochen.
Der angeklagte Feuerwehrmann beim Prozessauftakt

Der angeklagte Feuerwehrmann beim Prozessauftakt

Foto: Marcel Kusch/ dpa

Sechs Jahre Haft - so lautet das Urteil für den 26-jährigen Feuerwehrmann, der einen Brand in einem Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Altena gelegt hatte. Seinen Komplizen erwartet eine fünfjährige Haftstrafe. Das Landgericht Hagen sprach die beiden Männer wegen schwerer Brandstiftung schuldig, lehnte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes jedoch ab.

Zum Auftakt des Verfahrens im Mai dieses Jahres hatte der Feuerwehrmann die Brandstiftung zugegeben. Er hätte Angst vor "Einbrüchen, Diebstählen, Gewalttaten und auch vor sexuellen Übergriffen" der Flüchtlinge gehabt. Den Asylsuchenden habe er nicht schaden wollen.

Nach Ansicht des Gerichts schlich der Feuerwehrmann in der Nacht auf den 3. Oktober 2015 zusammen mit einem Freund in das Haus der Flüchtlinge. Auf dem Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten geklettert, habe die Dachbodenluke geschlossen und sei mit seinem Komplizen verschwunden.

Insbesondere das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass die beiden Angeklagten bewusst vermeiden wollten, dass die Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde. "Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben", hieß es in der Urteilsbegründung.

Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat um eine "fremdenfeindliche Attacke" gehandelt hat. Die beiden Freunde hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. "Daraus dürfen wir aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der Hausbewohner einverstanden gewesen wären", so die Vorsitzende des Schwurgerichts.

pem/dpa
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