Amoklauf von München Vater von Opfer verursacht Eklat vor Gericht

Angeklagter Philipp K. (am 28. August 2017)
Foto: Sven Hoppe/ dpaIm Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer des Amokläufers von München ist es zu einem Eklat gekommen. Während der Verhandlung vor dem Landgericht München stand der Vater eines der Todesopfer auf, schlug mit der Faust gegen eine Trennwand und rief in Richtung des Angeklagten Philipp K.: "Du sollst nie rauskommen!"
Richter Frank Zimmer verwies den Nebenkläger, der bereits auf dem Weg zum Ausgang war, des Saals. Der Sohn des Mannes gehört zu den neun Menschen, die der Amokläufer David S. im Juli 2016 erschoss, bevor er sich selbst tötete.
Der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte K. soll S. die Tatwaffe vom Typ Glock 17 verkauft haben. Er ist wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandels angeklagt. Zum Prozessauftakt hatte K. ein Geständnis abgelegt.
Das Gericht setzte am Montag 13 neue Termine für die Zeit von Dezember 2017 bis Ende Februar 2018 an. Die Unterbrechung im November sei nötig, um eine hohe Zahl neuer Beweisanträge zu prüfen, sagte der Richter.
Anwälte der Opfer machen Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe
Vertreter von Angehörigen der Todesopfer hatten zuvor zwölf Anträge eingebracht, in denen sie eine genauere Untersuchung verschiedener Hinweise forderten. Zum größten Teil geht es darin um Protokolle von Unterhaltungen, die der Angeklagte, der Amokläufer und mögliche Zeugen über eine Internetplattform führten.
Die Anwälte Seda Basay und Yavuz Narin, von denen elf der Gesuche stammen, machten den Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe. So hieß es in den Anträgen, die Münchner Staatsanwaltschaft habe Absprachen mit Philipp K. getroffen und ihm Straferleichterungen versprochen. In der Folge seien möglicherweise für K. belastende Chatprotokolle nicht zu den Gerichtsakten genommen worden. Anwalt Narin ergänzte, die Behörde sei aus seiner Sicht "völlig unfähig oder völlig unwillig". (Ein Interview mit Yavuz Narin lesen Sie hier.)
Staatsanwalt Florian Weinzierl bezeichnete die These von angeblichen Absprachen als "wilde Fantasien" und "plumpe Provokationen". Ausdrücklich an die Angehörigen gerichtet versicherte er, dass es keine Vereinbarungen gegeben habe. Auch die Verteidiger von K., David Mühlberger und Sascha Marks, widersprachen der Behauptung.