Gerichtsurteil Rauch absichtlich ins Gesicht zu pusten, ist Körperverletzung

Raucher mit Zigarette: Mann provozierte in Erfurter Discothek
Foto: Daniel Bockwoldt/ dpaErfurt - Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.
Die Studentin hatte den 30-Jährigen laut Gericht mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Discothek hingewiesen. Als sie auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle.
Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.