Angriff auf Ausländer Rechter Schläger zu knapp zehn Jahren Haft verurteilt

Gerichtssaal am Landgericht Dresden (Archiv)
Foto: Arno Burgi/ dpaDas Landgericht Dresden hat im Prozess gegen drei Rechtsradikale wegen brutaler Angriffe auf Ausländer bei einem Volksfest in der Sächsischen Schweiz hohe Haftstrafen verhängt.
Der 33 Jahre alte Haupttäter wurde zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Zeigens des Hitlergrußes verurteilt.
Ein 24-jähriger Mitangeklagter erhielt zwei Jahre und zehn Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung. Ebenfalls wegen versuchter Strafvereitelung sowie Zeigens des Hitlergrußes bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewährung.
"Menschenverachtende Gesinnung"
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 33-jährige Haupttäter zur Sonnenwendfeier am 18. Juni 2016 in Polenz zwei Bulgaren und später gemeinsam mit den beiden Mitangeklagten einen Deutschen mit rumänischen Wurzeln brutal attackiert und schwer verletzt.
Dabei hat er dem schon wehrlos am Boden liegenden Opfer weiter mit einem Bierkrug auf den Kopf geschlagen und nach Überzeugung des Gerichts auch tödliche Verletzungen in Kauf genommen.
Motiv sei eine "fremdenfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die deutschen Angeklagten hätten damit "Hand angelegt an die Grundsäulen des menschlichen Zusammenlebens".
Zeigen des Hitlergrußes zunächst folgenlos
Entscheidend sei auch der "demonstrative Charakter" der Tat vor Publikum gewesen. Dass das Zeigen des Hitlergrußes zunächst folgenlos geblieben sei, habe die Gruppe als "Schwäche der staatlichen Organe und Stärkung der eigenen Position" interpretiert, sagte der Richter weiter.
In dem Unvermögen von Zeugen, sich an den Tatablauf zu erinnern, sah der Richter eine diffuse Angst und ein bewusstes "Weggucken". Es sei "eine Frage des Anstandes, dass man sich als Zeuge daran erinnern kann, wenn ein Mensch so schwer verletzt wird".
Diese Zeugen hätten sich "bewusst gegen die staatliche Ordnung entschieden und dadurch die Würde der Geschädigten erneut verletzt. Das ist unanständig", sagte der Richter.