Prozess zu Anti-Nazi-Demo in Dresden Staatsanwaltschaft und Verteidiger legen Revision ein

Ausschreitungen in Dresden (Februar 2011): Erneut Revision eingelegt
Foto: Jan Woitas/ picture alliance / dpaDresden - Nach dem zweiten Urteil im Dresdner Prozess gegen Tim H. haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger Revision eingelegt. Es geht in dem Fall um eine Demonstration gegen den Aufmarsch von Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden. Tim H. gehörte zu den Gegendemonstranten.
Er war im Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung, Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Am Dienstagabend hatte ihn dann das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen und wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einem Bußgeld verurteilt. Nun könnte der Fall zum dritten Mal verhandelt werden.
An jenem 19. Februar 2011 hatten sich in Dresden rund 3000 Neonazis versammelt, um der Bombardierung der Stadt 1945 zu gedenken. Tausende Gegendemonstranten stellten sich ihnen in den Weg. Darunter auch Tim H.
Ihm war vorgeworfen worden, er habe mittels eines Megafons und den Worten "Kommt nach vorne!" eine Menschenmenge beim Durchbruch durch eine Polizeisperre angeleitet sowie in einer späteren Situation einen Polizeibeamten beleidigt. Nach der Verurteilung im Jahr 2013 legten seine Anwälte Revision ein. Sie plädierten auf Freispruch und verwiesen darauf, dass ein Polizeivideo, das die Geschehnisse dokumentiert, so bearbeitet worden sei, dass entlastende Szenen entfernt waren. Anderes Videomaterial sei gänzlich vorenthalten worden.
Bei der Urteilsbegründung sagte der Richter des Landgerichts am Dienstag, das Video der Polizei sei "praktisch nicht brauchbar und bis zur letzten Sekunde nicht authentisch". Die Beleidigung sah er dagegen als erwiesen an: Tim H. soll einem Polizisten "Nazi-Schweine!" zugerufen haben, offenbar schlug der Beamte mit einem Schlagstock auf eine am Boden liegende Frau ein.