Freizügige Posen "Um Himmels Willen"-Nonne muss Geldstrafe zahlen

Antje Mönning spielte in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" eine Nonne. Nun musste sie sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor einem Gericht in Bayern verantworten - und wurde verurteilt.
Antje Mönning

Antje Mönning

Foto: DANIEL KOPATSCH/EPA-EFE/REX

Für einen freizügigen Auftritt auf einem Parkplatz in Bayern muss Antje Mönning 300 Euro Geldbuße zahlen. Die 41-Jährige hatte im Juni auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben - unter dem sie keine Unterwäsche trug. Die beiden Beamten filmten die Posen.

An diesem Dienstag musste sich die Schauspielerin, die in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" einst eine Nonne spielte, in Kaufbeuren vor dem Amtsgericht verantworten - wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Richter verurteilte sie schließlich wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Über ihren Anwalt Philip Müller hatte Mönning zuvor ausrichten lassen, "aus einer künstlerischen Laune heraus" den Rock gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte.

"Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen", ließ sie über Müller mitteilen. Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne Einverständnis der Schauspielerin gemacht worden sei.

wit/dpa
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