Affäre um Corona-Schutzausrüstung NRW will Vertrag mit van Laack rückabwickeln

Ministerpräsident Armin Laschet: Die Opposition im Landtag erhob den Verdacht der Wettbewerbsverzerrung
Foto: THILO SCHMUELGEN / AFPNordrhein-Westfalen will einen Auftrag für Corona-Schutzausrüstung an das Modeunternehmen van Laack rückabwickeln. Das bestätigte das Innenministerium dem SPIEGEL. Der Auftrag solle EU-weit neu ausgeschrieben werden.
In der Van-Laack-Affäre steht Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) seit Wochen unter Druck. Im Frühjahr rief er den Chef des Unternehmens an, die Firma erhielt später von der Landesregierung einen millionenschweren Auftrag für Corona-Schutzausrüstung, ohne vorherige Ausschreibung. Später folgten weitere Aufträge, unter anderem für die Herstellung von Schutzmasken.
Der Kontakt zwischen dem Unternehmen und der Landesregierung kam über Laschets Sohn Johannes zustande, der als Model für van Laack tätig ist. Die Opposition im Landtag erhob den Verdacht der Wettbewerbsverzerrung, was Ministerpräsident Laschet zurückwies.
Konkret geht es um einen Auftrag vom November. Damals hatte die Landesregierung bei van Laack 1,25 Millionen Alltagsmasken für die NRW-Polizei im Wert von knapp zwei Millionen Euro bestellt.
Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer
Eine Unternehmerin aus Wuppertal beauftragte daraufhin die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe, die einen Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer einreichte. Die Firmenchefin ließ über ihre Anwälte mitteilen, dass sie der NRW-Landesregierung ebenfalls die Produktion von Corona-Schutzausrüstung angeboten hatte – allerdings ohne Erfolg.
Nach SPIEGEL-Informationen hat das Innenministerium aus den Medien von den Zweifeln an dem Auftrag erfahren. Das Ressort leitete eine Prüfung ein – und veranlasste schließlich die Rückabwicklung.
Damit kommt das Ministerium der Vergabekammer zuvor. Dass der Auftrag neu ausgeschrieben werde, entspreche »im Ergebnis dem Antrag der Kanzlei«, teilte ein Sprecher der auf Vergaberecht spezialisierten Anwälte mit. Man habe »die Rechtswidrigkeit der Vergabe geltend gemacht«.
Der größere Auftrag der Regierung an van Laack bleibt von der Entscheidung jedoch unberührt. Dabei geht es um Corona-Schutzausrüstung im Wert von 46 Millionen Euro. Für diesen sei aufgrund des Zeitablaufs kein Nachprüfungsauftrag mehr möglich, hieß es von der Kanzlei.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Wert des Auftragsvolumens korrigiert.