Tödlicher Angriff auf Kind Kriminalisten kritisieren Unterbringung von Täter in Asylunterkunft

Asylunterkunft nahe Arnschwang
Foto: Armin Weigel/ dpaDer Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert nach dem tödlichen Angriff eines Asylbewerbers auf ein Flüchtlingskind in Bayern, dass der Mann mit elektronischer Fußfessel in der Unterkunft wohnen durfte. "Wir halten die Fußfessel in solchen Fällen und bei echten Gefährdern für ein reines Scheininstrument, das Sicherheit vielfach nur vorgaukelt", sagte BDK-Bundesvize Ulf Küch den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Als erfahrener Kriminalbeamter muss ich sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser Fußfesselträger in einer Flüchtlingsunterkunft leben durfte." Der Mann aus Afghanistan, der in dem Heim in Arnschwang in der Oberpfalz am Samstag ein Kind aus Russland getötet hatte, sei als Gewalttäter bekannt gewesen.
Das Motiv für den tödlichen Angriff des 41-Jährigen soll Ruhestörung gewesen sein. Dies habe die Mutter des Jungen ausgesagt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Regensburg mit. Die Frau war bei der Tat schwer verletzt worden.
Ihren Angaben zufolge habe sich der Afghane durch die spielenden Kinder in seiner Ruhe gestört gefühlt. Deshalb habe er zunächst die Mutter und dann den Jungen angegriffen. Die 47-Jährige erlitt schwere Schnittverletzungen. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter acht Schüsse auf den Angreifer ab, der tödlich getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Nothilfesituation aus.
Im Gefängnis getauft und gefirmt
Der Afghane war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel (lesen Sie hier mehr zur Vorgeschichte des Mannes). Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hätte der Mann abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals.
Er wurde nach SPIEGEL-Informationen am 15. April 2012 im Gefängnis getauft und gefirmt; dazu soll der Augsburger Generalvikar seine Zustimmung gegeben haben. Das Verwaltungsgericht München prüfte die Bibelfestigkeit des Mannes, ehe es ein Abschiebeverbot verhängte.
Als er aus der Haft freikam, wurde er am 15. Januar 2015 in Arnschwang einquartiert. Den Behörden zufolge kam für den Konvertiten nur diese Einrichtung in Betracht, weil sie "nicht überwiegend muslimisch geprägt" ist.
"Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können", sagte BDK-Vize Küch nun den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln. Da muss schon viel passieren, dass Muslime ihre Religion aufgeben."
Kritische Prüfung der Konvertiten gefordert
Der evangelische Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, sprach sich angesichts des Falls in Bayern ebenfalls gegen missbräuchliche und erschlichene Taufen aus. Die Kirche solle kritisch prüfen, wenn Flüchtlinge zum Christentum konvertieren wollten, sagte Meister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die jeweilige Lebenssituation von Taufwilligen müsse genau bekannt sein.
Dabei dürften sich Pastoren nicht unter Druck setzen lassen, sagte Meister. Dennoch könne es im Einzelfall zu Missbräuchen kommen. Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann forderte eine genaue Prüfung von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern. Der CSU-Politiker sagte, man erwarte von Kirchen und vom Verwaltungsgericht, "dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt - was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann - oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen".