Firmenrichtlinie bei Audi Manager zieht gegen Gendersprachenurteil vor Oberlandesgericht

»Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in«: Ein Manager regte sich über die Gendersprache bei Audi auf, verlor vor dem Landgericht und legte nun Berufung gegen das Urteil ein.
Gerichtsgebäude in München

Gerichtsgebäude in München

Foto: Sven Hoppe / dpa

Der Streit um gendergerechte Sprache bei Audi geht weiter und in die nächste Instanz: Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Autobauer verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Genderformen verwenden.

Ein Volkswagen-Prozessmanager klagte dagegen, unterlag aber vor dem Landgericht Ingolstadt und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. »Das Verfahren ist hier eingegangen und trägt das Aktenzeichen 21 U 5235/22«, teilte das Oberlandesgericht München mit. Der Anwalt des Klägers äußerte sich zunächst nicht.

Der Kläger sieht sich durch Formulierungen wie »Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in« in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Landgericht Ingolstadt folgte dem nicht.

Es gebe für ihn kein Recht, »in Ruhe gelassen zu werden«

Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand hatte betont, dass der VW-Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet sei, den Leitfaden aktiv zu nutzen, weil dieser sich nur an Audi-Angestellte richte. Auch die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Es gebe für ihn kein Recht, »in Ruhe gelassen zu werden«, sagte Hellerbrand.

Audi sieht die Sprachvorgaben als Zeichen für Gleichberechtigung und Ausdruck für die Vielfalt der Geschlechter.

kha/dpa
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