Auschwitz-Prozess Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft für früheren SS-Mann Gröning

Im Prozess gegen den früheren Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen schuldig gesprochen werden.
Ehemaliger SS-Mann Gröning vor dem Landgericht Lüneburg

Ehemaliger SS-Mann Gröning vor dem Landgericht Lüneburg

Foto: Philipp Schulze/ AP/dpa

Der 94-jährige ehemalige SS-Mann Oskar Gröning soll wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen dreieinhalb Jahre in Haft. Dies hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag im Plädoyer vor dem Landgericht Lüneburg gefordert.

Weil die Justiz schon vor Jahrzehnten gegen Gröning hätte vorgehen können, sollten wegen der Verzögerung in der Strafverfolgung bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden. Gegen Gröning waren bereits 1977 Ermittlungen eingeleitet worden, das Verfahren wurde aber wieder eingestellt.

Zu Beginn des Prozess im April hatte Gröning eingeräumt, in Auschwitz aus dem Gepäck von Juden genommenes Geld verwaltet und an die SS weitergeleitet zu haben. Er übernahm eine moralische Mitschuld.

Zahlreiche Auschwitz-Überlebende treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Grönings Gesundheitszustand verschlechterte sich in den vergangenen Wochen zusehends.

ala/dpa
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