Wegen Aufnahme ihrer Stimme Ex-Freundin verklagt Bad Bunny auf 40 Millionen US-Dollar

Es geht um drei Worte: Weil er eine Tonaufnahme von »Bad Bunny, baby« ohne ihre Zustimmung genutzt haben soll, verlangt Carliz De La Cruz Hernandez Millionen von dem erfolgreichen Reggaeton-Sänger.
Bad Bunny auf seiner »World's Hottest«-Tour

Bad Bunny auf seiner »World's Hottest«-Tour

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MARIO ANZUONI / REUTERS

Reggaeton-Star Bad Bunny ist von einer Ex-Freundin auf 40 Millionen Dollar (37 Millionen Euro) verklagt worden, weil er ohne Erlaubnis eine Aufnahme ihrer Stimme verwendet haben soll. In der in einem Gericht in Puerto Ricos Hauptstadt San Juan eingereichten Klage heißt es, Carliz De La Cruz Hernandez habe 2015 den Satz »Bad Bunny, baby« aufgenommen.

Der Sänger mit dem bürgerlichen Namen Benito Martínez Ocasio habe die Aufnahme dann ohne Genehmigung für seinen Song »Pa Ti« und Jahre später für den Song »Dos Mil 16« von dem Hit-Album »Un Verano Sin Ti« verwendet. Für »Dos Mil 16« hätten Vertreter des Sängers der Frau zwar kurzfristig einen Vertrag für eine Zustimmung der Nutzung der Aufnahme geschickt, das Album dann aber veröffentlicht, ohne eine Antwort abzuwarten.

Die Frau, die zwischen 2011 und 2016 mit Bad Bunny zusammen war, gibt an, dass »Tausende Menschen« die Stimmaufnahme auf Online-Plattformen kommentiert hätten oder sie in der Öffentlichkeit darauf ansprechen würden. Sie sei »besorgt, verängstigt, eingeschüchtert, erschöpft und beunruhigt« und verlangt mindestens 40 Millionen Dollar an Musikrechten und Schadensersatz.

sak/AFP
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