Vergewaltigung von Patientinnen Ex-Chefarzt zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Angeklagter mit Anwälten
Foto: Nicolas Armer/ dpaIn einem bundesweit beachteten Vergewaltigungsprozess hat das Landgericht Bamberg einen früheren Chefarzt des Klinikums der oberfränkischen Stadt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach eineinhalbjähriger Prozessdauer sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte Heinz W. sich im Klinikum an insgesamt zwölf jungen Frauen vergangen hat.
Das Gericht sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 51-Jährigen nach der Beweisaufnahme "ganz überwiegend" als bestätigt an. Die Kammer blieb dennoch unter der von der Anklage geforderten Höchststrafe von fünfzehn Jahren. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die Taten zum Teil rechtlich unterschiedlich zu bewerten seien.
So bewertete das Gericht sechs der Fälle als schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Andere Fälle wertete das Gericht als schwere sexuelle Nötigung, dazu kam eine Verletzung der Intimsphäre. Das Gericht entschied auch, dass W. ein fünfjähriges Berufsverbot erhält, das nach Haftentlassung in Kraft tritt.
Die Verteidiger hatten einen Freispruch oder höchstens eine Bewährungsstrafe gefordert.
Der Angeklagte stand seit April 2015 vor Gericht. Ihm war vorgeworfen worden, zwischen 2008 und 2014 zwölf Frauen im Bamberger Klinikum missbraucht und teilweise mit Gegenständen oder einem Finger vergewaltigt zu haben. Zudem soll er die Patentochter seiner Frau heimlich gefilmt haben.
Der frühere Chefarzt hatte zugegeben, die Bilder und Videos gemacht zu haben, ein sexuelles Motiv aber zurückgewiesen und auf die Erprobung neuer Behandlungsmethoden gegen Beckenvenen-Thrombosen verwiesen.
Eine junge Medizinstudentin hatte den Fall mit ihrer Anzeige ins Rollen gebracht. Nach einer angeblichen Untersuchungen durch den Mediziner hatte die Frau sich über Schwindelgefühl und Erinnerungslücken gewundert. Ihr Vater, der selbst ein Arzt ist, entnahm ihr daraufhin eine Blutprobe, bei der das Betäubungsmittel nachgewiesen wurde.
Richter Schmidt bezeichnete die Hauptbelastungszeugin sowohl von ihren Aussagen als auch ihrem Verhalten als "absolut glaubhaft". Versuche der Verteidigung, sie als "Betäubungsmitteljunkie" darzustellen, seien völlig ungerechtfertigt. Es handele sich um eine im Leben stehende junge Frau, die keinen "Belastungseifer" gezeigt habe.
Der Arzt hat bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft will diesen Schritt prüfen. Das momentane Strafmaß sei "schwer nachvollziehbar".