Prozess gegen Neonazi Hendrik Möbus Lieder, die mit "Sieg Heil" enden
Das Foto zeigt den Rechtsextremisten Hendrik Möbus bei einem Prozess in Erfurt im Jahr 2003
Foto:Martin_Schutt/ picture-alliance / dpa/dpaweb
Ein "Reich" sei zu erschaffen, "undemokratisch, arisch und prächtig", heißt es in dem Liedtext, den die Staatsanwältin an diesem Morgen in ihrer Anklage vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten vorträgt. Weiter zitiert sie: "Größe akzeptiert Degeneriertes nicht." Und: "Sinnlose Leben" müssten "verschwinden, wenn der Anlass dies rechtfertige". Der Text eines anderen sogenannten Liedes endet mit "Sieg Heil".
Hendrik Möbus, 44, muss sich wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Er wirkt gelassen. Nicht zum ersten Mal sitzt er auf der Anklagebank. Möbus gilt als gut vernetzt in der internationalen Neonaziszene. Erfahrung mit der Justiz hat er reichlich. Als "Satansmörder von Sondershausen" ging Möbus im Alter von 17 Jahren in die Kriminalgeschichte ein.
Laut aktueller Anklage soll Möbus ab Mitte Juli 2015 über eine Internetseite eine CD einer französischen Band vertrieben haben, deren Lieder Texte voller Hass und antisemitischer Hetze beinhalten. Drei Songtexte verliest die Staatsanwältin vor Gericht im englischen Original und übersetzt sie anschließend ins Deutsche. "Jüdischen Menschen wird in den Liedtexten unterstellt, dass sie ihre Mitmenschen versklaven und manipulieren", sagt die Staatsanwältin. "Zudem werden Angehörige jüdischen Glaubens als minderwertig, schwach und als sinnloses Leben beschimpft."
Acht Jahre Jugendstrafe für einen Mord
Möbus soll zudem von Oktober 2014 bis November 2015 erst von Berlin, dann von Thüringen aus über einen Versandhandel T-Shirts, Aufnäher, CDs und LPs mit verbotenen Nazisymbolen verbreitet haben. Auf einigen T-Shirts sollen SS-Totenköpfe, auf anderen Keltenkreuze in stilisierter Form abgebildet gewesen sein. Derartige Keltenkreuze sind bei Anhängern der rechten Szene äußerst beliebt.
Der Mitangeklagte Christian Sch., 43 Jahre alt, soll die T-Shirts in seiner damaligen Wohnung in Berlin bedruckt und an Kunden verschickt haben. Darüber hinaus soll Möbus Aufnäher, CDs und Schallplatten im Angebot gehabt haben, auf denen Hakenkreuze und SS-Runen dargestellt waren.
1993 hat Möbus, da war er 17, im thüringischen Sondershausen mit zwei Freunden den 15 Jahre alten Sandro Beyer ermordet. Er wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, kam vorzeitig auf Bewährung frei und beging die nächsten Straftaten. Aus dem jugendlichen Satansanhänger wurde ein Neonazi, der das Mordopfer in einem Interview als "Volksschädling" beschimpfte und bei einem Konzert den Hitlergruß zeigte.
Den deutschen Strafverfolgungsbehörden entzog er sich 1999 zunächst durch Flucht in die USA, wo er bei dem Rechtsextremisten William L. Pierce, Gründer der "National Alliance", einer rechtsextremen US-Organisation, und Autor der rassistischen "Turner-Tagebücher" unterkam.
Der in Deutschland verbotene Roman propagiert den rechten Terror. Das Buch ist unter deutschen Neonazis verbreitet, es fand sich auch auf einem Datenträger der NSU-Terroristen.
Möbus will sich zu den Vorwürfen nicht äußern
Zielfahnder des Landeskriminalamtes Thüringen spürten Möbus im Sommer 2000 schließlich in den USA auf. Ein Antrag von Möbus auf Asyl in den USA scheiterte. Tino Brandt, enger Vertrauter der NSU-Mitglieder Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und zugleich langjähriger V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, hatte zuvor vergeblich versucht, sich in den USA für Möbus einzusetzen, wie aus einem Schreiben des Thüringer Verfassungsschutzes in den NSU-Akten hervorgeht. Möbus kam in Deutschland erneut ins Gefängnis.
Seit diesem Montag muss sich Möbus nun vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Das Gericht ist mit einer Berufsrichterin, einem Berufsrichter, einer Schöffin und einem Schöffen besetzt.
Das Reden überlässt Möbus an diesem Tag im Saal 135 weitestgehend seinem Verteidiger. Er sagt nur "Angestellter" auf die Frage des Vorsitzenden Richters Rüdiger Kleingünther nach seinem Beruf. Christian Sch., der in Jena geboren ist, zwischendurch in Berlin wohnte und mittlerweile in der Schweiz lebt, sagt auf dieselbe Frage, dass er Gärtner sei.
Dann liest die Staatsanwältin die Anklage vor. Möbus und der Mitangeklagte Sch. wollen sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Stattdessen trägt Möbus' Verteidiger, Arndt Hohnstädter, eine Rüge vor.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sei gar nicht zuständig, sagt der Anwalt aus Leipzig, zumindest nicht für alle Punkte der Anklage. Sein Mandant lebe bereits seit Dezember 2014 nicht mehr in Berlin, sondern in Thüringen, weswegen der Gerichtsstand in den meisten Fällen der Anklage nicht Berlin, sondern Thüringen sei. Hohnstädter beantragt die Trennung des Verfahrens. Nur die zwei Punkte der Anklage, die Tatvorwürfe vor Dezember 2014 betreffen, sollten in Berlin, der Rest müsse in Thüringen verhandelt werden.
Richter Kleingünther beendet den Verhandlungstag. Die Kammer werde über die Rüge beraten. Am 23. März geht es weiter. Eindringlich weist der Vorsitzende Richter die beiden Angeklagten darauf hin, dass sie auch dann wieder in Berlin zu erscheinen haben. Täten sie es nicht, stünden dem Gericht zur Not auch Zwangsmittel zur Verfügung.