
Harry Wörz: Der lange Kampf um Gerechtigkeit
BGH-Entscheidung Harry Wörz ist endgültig ein freier Mann
Karlsruhe - Der spektakuläre Kriminalfall Harry Wörz ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in letzter Instanz einen Freispruch des heute 44-Jährigen - und beendete damit einen Kriminalfall, der 13 Jahre die deutsche Justiz beschäftigte.
Wörz saß viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft, weil er im Jahr 1997 versucht haben soll, seine Frau zu töten. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens hatte ihn das Landgericht Mannheim im vergangenen Jahr freigesprochen. Der Freispruch ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.
Dem Installateur und Bauzeichner aus dem Raum Pforzheim wurde vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Frühjahr 1997 mit einem Schal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ist seit der Tat schwer behindert und kann sich nicht mehr dazu äußern, wer der Täter war.
In einem ersten Prozess wurde Wörz 1998 rechtskräftig zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte dann ein Freispruch, den der BGH jedoch 2006 wieder aufhob.
In einem dritten Prozess wurde der Ex-Ehemann erneut freigesprochen. Das Mannheimer Gericht hielt den damaligen Liebhaber und Berufskollegen der Frau, einen Polizisten, für wesentlich verdächtiger.
Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und der Vater des Opfers Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft folgte als oberste Staatsanwaltschaft des Bundes dem Antrag jedoch nicht. Der Vater der schwer behinderten Frau wollte dagegen ein viertes Strafverfahren gegen seinen ehemaligen Schwiegersohn Harry Wörz.
Die Entscheidung des BGH am Mittwoch war vom Publikum im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen worden. Wörz sagte unmittelbar nach dem Urteil: "Ich muss mir das alles erst durch den Kopf gehen lassen. Ich kann im Moment nichts dazu sagen."
Zuvor hatte Wörz am Rande der Verhandlung gesagt, es gebe drei Opfer in diesem seit 13 Jahren laufenden Verfahren: "Meine frühere Frau Andrea, mein Sohn Kai und ich."