Entscheidung des BGH Prozess um Tod an der Autobahn 9 wird neu aufgerollt

Angeklagte im Landgericht (Archivfoto): Bundesrichter ordnen neuen Prozess an
Foto: Hendrik Schmidt/ dpaFünf Männer überfielen Ulf M. am 9. Januar 2012 an einer Raststätte an der Autobahn 9. Sie verschleppten und schlugen ihn, ließen den 39-Jährigen schwerverletzt an einem Waldweg in Sachsen-Anhalt liegen. M. starb nach langem Martyrium in seinem Auto. Seine Leiche wurde erst sechs Tage später, am 15. Januar 2012, gefunden.
2014 wurden die Täter zu langen Haftstrafen verurteilt. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Fall neu aufgerollt werden muss. Die Bundesrichter hoben das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau auf und verwiesen den Fall an eine andere Kammer zurück.
Das Landgericht hatte die Männer unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig gesprochen. Ein Mann erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten, zwei Mittäter wurden zu elf Jahren und zwei Monaten Gefängnis, zwei Mittäter zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Eine Tötungsabsicht erkannte das Landgericht aber nicht. Dagegen ging die Familie des Opfers in Revision. Sie wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Auch die Verteidiger der Angeklagten legten Revision ein; sie wollten die Männer milder bestraft sehen.
Vor dem BGH war die Revision der Familie nun erfolgreich. Die Bundesrichter rügten, dass das Landgericht nicht berücksichtigt habe, dass die Täter den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben könnten. Bei vier der fünf Angeklagten muss zudem die genaue Tatbeteiligung neu geprüft werden. Bestand hat das Urteil des Landgerichts nur im Fall eines Angeklagten, der nicht am Gewaltexzess beteiligt gewesen sein soll.
Die Täter hatten von Ulf M. die Pin-Nummern seiner Bankkarten erpresst und in der Nacht Bargeld abgehoben, Lebensmittel und Kleidung gekauft - laut Staatsanwaltschaft betrug die Beute weniger als 4000 Euro.
M. war mit seinen Habseligkeiten auf dem Weg zu seinen Eltern in Trittau. Dort wollte der Informatiker die Sachen abstellen, um eine längere Auszeit vom Alltag zu nehmen und Asien zu erkunden.
Az.: 4 StR 72/15