
Harry Wörz: Der lange Kampf um Gerechtigkeit
BGH urteilt über Freispruch Neuer Prozess im Fall Harry Wörz möglich
Karlsruhe - Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigte am Freitag entsprechende Berichte der "Pforzheimer Zeitung", dass sich der Generalbundesanwalt beim BGH für eine Verhandlung über den Freispruch für Harry Wörz ausgesprochen habe.
Es handelt sich um einen der ungewöhnlichsten Prozesse der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Wörz war 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine damalige Frau mit einem Wollschal beinahe erwürgt haben soll. Die Frau ist seit der Tat schwer behindert und kann sich nicht mehr dazu äußern, wer der Täter war.
Nachdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen bekannt wurden, erreichte Wörz die Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Jahr 2005 wurde er zum ersten Mal freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob jedoch den Freispruch auf und ordnete eine Neuauflage des Prozesses an.
Im Oktober 2009 sprach das Landgericht Mannheim den gelernten Installateur und Bauzeichner erneut frei - und rückte in der Urteilsbegründung den damaligen Liebhaber des Opfers, den Polizisten Thomas H., als Tatverdächtigen in den Fokus.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten beim BGH erneut Revision eingelegt. Diese wird nun am 15. Dezember verhandelt.