Vorwurf des sexuellen Missbrauchs US-Gericht lässt Anklage gegen Bill Cosby zu

Mehr als 50 Frauen werfen Bill Cosby sexuellen Missbrauch vor. Jetzt hat ein Richter den Antrag des TV-Stars abgelehnt, die Anklage gegen ihn fallen zu lassen. Cosby drohen bis zu zehn Jahre Haft.
TV-Star Cosby in Pennsylvania: Der Fall wird fortgesetzt

TV-Star Cosby in Pennsylvania: Der Fall wird fortgesetzt

Foto: Tracie Van Auken/ dpa

Ein US-Richter hat eine Anklage gegen Komiker Bill Cosby wegen sexuellen Missbrauchs zugelassen. Richter Steven O'Neill aus Norristown im Bundesstaat Pennsylvania entschied, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 78-Jährigen weiterverfolgt wird.

In dem Strafverfahren geht es um einen Fall aus dem Jahr 2004, in dem die Staatsanwaltschaft Cosby schwere sexuelle Nötigung zur Last legt. Bei einer Verurteilung drohen dem TV-Star bis zu zehn Jahre Haft und 25.000 Dollar Geldstrafe.

Es handelt sich um den Fall einer Universitätsmitarbeiterin, die der Schauspieler 2004 unter Drogen gesetzt und missbraucht haben soll. Der Übergriff soll laut Staatsanwalt Kevin Steele im Haus des Schauspielers bei Philadelphia stattgefunden haben. Die Frau habe Cosby damals als "Mentor und Freund" vertraut.

Ende 2015 war in dem Fall Anklage gegen Cosby erhoben worden. Er stimmte noch am selben Tag einer Millionenkaution zu und musste deshalb nicht in Haft. Am 8. März soll nun bei einer Voruntersuchung festgestellt werden, ob die Anklage genügend Beweise vorbringen kann, um einen Prozess zu beginnen.

Insgesamt werfen mehr als 50 Frauen Cosby sexuellen Missbrauch vor. Teils liegen die mutmaßlichen Straftaten mehr als 40 Jahre zurück. Fast alle der Frauen sagen, der Fernsehstar habe sie mit Drogen wehrlos gemacht und dann missbraucht. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe vehement. Einzelne Frauen bezeichnete er als Lügnerinnen. Sieben von ihnen verklagten Cosby daraufhin wegen Verleumdung.

Erst vor knapp einem Monat hatte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles erklärt, in zwei Fällen keine Anklage gegen Cosby zu erheben, da die Vorwürfe bereits verjährt seien und es nicht genügend Beweise gebe.

aar/dpa/AFP/AP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten