Sicherheit in Deutschland BKA-Bericht offenbart Behördenchaos im Umgang mit Intensivtätern

Berliner Breitscheidplatz nach dem Anschlag des Anis Amri (2016)
Foto: Bernd von Jutrczenka/ DPADeutsche Behörden haben weiter erhebliche Probleme mit ausländischen Intensivtätern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe unter Führung des Bundeskriminalamts (BKA). Der vertrauliche Abschlussbericht des Gremiums beschreibt massive Mängel im Informationsaustausch zwischen Polizei- und Ausländerbehörden.
Wird ein Ausländer von der Polizei als Mehrfach- oder Intensivtäter eingestuft, sei eine umgehende Information der anderen Behörden immer noch nicht selbstverständlich, so das Papier. Derzeit sei es nicht einmal so, dass Intensivtäter in polizeilichen Datensystemen als solche klar gekennzeichnet seien. »So sind oftmals die jeweils sachbearbeitenden Behörden nicht über die Einstufung des Straftäters als ausländischer Mehrfach- oder Intensivtäter informiert«, schreibt das BKA. Auch seien die Kriterien, nach denen Personen als Intensivtäter eingestuft werden, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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Zudem würden Ausländerbehörden häufig nicht automatisch über die Einleitung oder den Ausgang eines Strafverfahrens unterrichtet. Dies führe in vielen Fällen dazu, dass Abschiebungen wegen verpasster Fristen »nicht durchführbar sind«, so die Analyse. Des Weiteren würden Tatverdächtige von verschiedenen Behörden oft mit abweichenden Personalien registriert. Staatsanwaltschaften meldeten dann unterschiedliche Aktenzeichen zu derselben Person an die Ausländerbehörden. Die richtige Zuordnung erfordere dort einen »nicht unerheblichen Mehraufwand«.
Der Bericht macht Vorschläge für eine bessere Kooperation. Die Umsetzung der Empfehlungen soll bis zum Frühjahr 2022 erstmals überprüft werden. Gefährliche Straftäter profitieren somit weiterhin vom deutschen Bürokratiechaos. Nach dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 waren diese Defizite in der Zusammenarbeit der Behörden öffentlich geworden. Ausländerbehörden, Staatsanwaltschaften, Nachrichtendiensten und der Polizei gelang es nicht, ihre Informationen zu dem als gefährlich eingestuften Flüchtling zusammenzuführen. Die Abläufe sollten daraufhin verbessert werden.