Finanzskandal ums Kongresszentrum Bonner Ex-OB muss Schadensersatz an Stadt zahlen

Bärbel Dieckmann, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, im Festsaal Gürzenich in Köln, der als Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts fungiert
Foto: Henning Kaiser / dpaDie frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) muss eine Million Euro Schadensersatz an die Stadt Bonn zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Stadt hatte Dieckmann wegen des Finanzdebakels im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB verklagt.
Das Gericht urteilte in dem Zivilprozess, dass Dieckmann Dienstpflichten verletzt habe, unter anderem, indem sie den Stadtrat seinerzeit nicht ausreichend über mögliche finanzielle Risiken informiert habe. Ein ebenfalls beklagter früherer Bonner Stadtdirektor muss laut Urteil ebenfalls eine Million Euro Schadensersatz zahlen.
Dieckmann hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Alle im Rat seien informiert gewesen, sagte sie. "Gerade das Wissen darum, in welch großer Verantwortung wir bei diesem Projekt waren, hat uns zu sehr präziser Arbeit angehalten."
Hätte die Stadtverwaltung die Bonität des Investors prüfen müssen?
Die Stadt warf beiden Beklagten die Verletzung ihrer beamtenrechtlichen Dienstpflichten vor. Eine der zentralen Fragen war, ob vor der Auftragsvergabe für das Kongresszentrum WCCB im Jahr 2005 die Stadtverwaltung selbst die Bonität des Investors hätte prüfen müssen.
Denn nach Abschluss der Verträge stellte sich heraus, dass dieser in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro besaß. Als Folge seiner Insolvenz explodierten die Baukosten, das als Leuchtturmprojekt gedachte WCCB wurde für die Stadt zum Finanzdebakel.
Da die Säle des Verwaltungsgerichts im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen zu klein waren, fand die Gerichtsverhandlung im Kölner Gürzenich statt.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Dieckmanns Anwalt sagte, sie würden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, ehe sie über die Berufung entscheiden.
(Aktenzeichen: 19 K 4769/18, 19 K 4770/18)