Bonn Mutter für Misshandlung ihres Säuglings zu Haftstrafe verurteilt

Sie schüttelte ihre Tochter bis zur Bewusstlosigkeit und schlug sie gegen den Türrahmen: Eine 27-Jährige muss deshalb für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, entschied das Bonner Landgericht.
Das Landgericht in Bonn

Das Landgericht in Bonn

Foto: WOLFGANG RATTAY/ REUTERS

Wegen schwerer Misshandlungen ihres Säuglings hat das Bonner Landgericht am Freitag eine Mutter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer befand die 27-Jährige außerdem der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte ihr Neugeborenes bis zur Bewusstlosigkeit geschüttelt und »mit stumpfen Werkzeugen« traktiert.

Die Angeklagte hatte unter anderem gestanden, dass sie ihrer kleinen Tochter ein Spielzeugauto aus Metall mit Wucht ins Gesicht geschlagen und ihren Kopf gegen die Kante eines Türrahmens geknallt hatte. Das Baby erlitt bei den Taten 2019 zwei Schädelbrüche, weitere Knochenbrüche und zahlreiche Hämatome. Als die Mutter es schließlich zur Kinderärztin brachte, war es in akuter Lebensgefahr und musste in der Uniklinik operiert werden.

Als Motiv geht das Gericht davon aus, dass die alleinerziehende Mutter von drei Kindern überfordert war. Das älteste Kind lebte schon seit Längerem in einer Pflegefamilie. Die Frau habe Angst gehabt, dass ihr die beiden jüngeren Geschwister ebenfalls weggenommen würden. Sich um die beiden Kinder und ihre ständig bellenden Hunde zu kümmern, habe die Angeklagte jedoch immer mehr unter Druck gesetzt. Irgendwann habe sie das Schreien des Babys nicht mehr ertragen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens viereinhalb Jahren plädiert.

him/dpa
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