Boris Becker Schweizer Gericht weist Millionenklage ab
40 Millionen Schweizer Franken fordert der Unternehmer Hans-Dieter Cleven von Boris Becker. Ein Gericht in der Schweiz hat die Klage nun abgewiesen - zumindest vorerst.
Boris Becker und Hans-Dieter Cleven im Juli 1999
Foto: Paul_Zimmer/ picture-alliance / dpaDas Kantonsgericht Zug in der Schweiz hat entschieden, dass Boris Becker sein millionenschweres Darlehen an seinen früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven vorerst nicht zurückzahlen muss. Das geht aus dem Urteilstext, der dem SPIEGEL vorliegt, hervor. Zuvor hatten bereits "Blick" und die "Die Welt" über die Entscheidung .
Demnach sind die Forderungen von Beckers früherem Geschäftspartner grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings sei eine Kündigung oder eine Aufhebungsvereinbarung nicht ausgesprochen worden. Daher sei die Rückzahlung von Becker noch nicht fällig.
Cleven muss die Gerichtskosten übernehmen und 90.000 Franken an Becker zahlen. Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit, das Urteil des Zuger Gerichts binnen 30 Tagen anzufechten. Er fordert 40 Millionen Schweizer Franken von Becker, umgerechnet etwa 36,5 Millionen Euro. Das Gericht stellt in seiner aktuellen Entscheidung eindeutig fest, dass Becker bei Cleven tatsächlich 41,774 Millionen Franken Schulden hat.
Die Entscheidung zeigt, dass Becker sich bereits seit 2001 regelmäßig Geld bei Cleven geliehen hatte. Die Unterlagen dokumentieren genau, wie der Tennisstar im Laufe der Jahre immer mehr Schulden bei Cleven anhäufte. Demnach gewährte der Unternehmer Becker am 13. Dezember 2001 einen ersten Kredit - über 2,5 Millionen DM. Wenige Monate später wurde der Kreditrahmen zum ersten Mal deutlich erweitert. Noch Ende Juni sagte Becker der "Süddeutschen Zeitung": "Ich bin weder zahlungsunfähig noch pleite."
Ein britisches Insolvenzgericht hatte Becker wegen einer seit 2015 ausstehenden Zahlung an die Privatbank Arbuthnot Latham & Co. für zahlungsunfähig erklärt. Anschließend hatte auch Cleven seine Forderungen geltend gemacht.
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