
Der Fall Dominik Brunner: Gewaltexzess am Bahnsteig
Brunner-Prozess Anwälte von Markus S. legen Revision ein
München - Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
"Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen", sagte Anwalt Maximilian Pauls. Er sei nach wie vor der Meinung, dass es sich bei den Taten seines Mandanten nicht um Mord, sondern um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag handle. Zudem gebe es Milderungsgründe, die nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Mit einer Entscheidung über die Revision rechnet Pauls nicht vor Frühjahr 2011.
Der 50 Jahre alte Geschäftsmann war am 12. September 2009 in der Münchner S-Bahn von den Angeklagten Markus S. und Sebastian L. zu Tode geprügelt worden, als er versucht hatte, vier Schüler vor den beiden zu schützen.
Das Landgericht München I hatte den 19-jährigen Markus S. als Haupttäter zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sebastian L., 18, bekam sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Auch seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen Revision einlegen.