Berlin - Das Landgericht Berlin stoppte den Verkauf nach Informationen des SPIEGEL auf Antrag von Meiwes, der in der Justizvollzugsanstalt Kassel eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verbüßt. Er hatte sich über ein Internetforum mit einem anderen Mann verabredet, diesen getötet, die Leiche zerlegt und teilweise verspeist. Meiwes ging als "Kannibale von Rotenburg" durch die Presse.
Meiwes sieht durch das Buch seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil bestimmte Passagen des Textes nicht zutreffend seien. Der Seeliger Verlag, der das Buch veröffentlicht hatte, und der Autor Günter Stampf weisen die Vorwürfe jedoch zurück. Relevante Passagen seien mit Meiwes abgestimmt, Personen anonymisiert worden.
Meiwes versuche nun, bestimmte Dinge aus den Gerichtsakten in seinem Sinne umzudeuten. Man wolle ihm aber kein Forum bieten, sondern die Umstände möglichst sachlich schildern. Der Verlag will gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen. Bis zur Klärung werde das Buch weiterhin verkauft, die strittigen Passagen würden geschwärzt.