Autoraser-Prozess in Berlin Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten

2016 starb ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen in Berlin, seitdem streitet die Justiz darüber, ob ein Mordurteil gerechtfertigt ist. Der BGH hat nun entschieden.
Fahrzeugteile liegen nach einem illegalen Autorennen auf einer Berliner Straße

Fahrzeugteile liegen nach einem illegalen Autorennen auf einer Berliner Straße

Foto: Britta Pedersen/ dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mordurteile im Berliner Raserfall zum Teil bestätigt. Das Urteil gegen den Hauptangeklagten, der wegen des Todes eines unbeteiligten Autofahrers bei einem illegalen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, ist damit rechtskräftig.

Der BGH verwarf die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Im zweiten Fall hob der BGH das Urteil dagegen auf und verwies es zurück an das Landgericht. Die Richter müssen den Fall des zweiten Angeklagten dort nun erneut verhandeln.

Bei einem illegalen Autorennen am 1. Februar 2016 waren die beiden Männer gegen 0.40 Uhr mit ihren Autos über den Berliner Ku'damm gerast. Zuvor hatten sich Hamdi H. und Marvin N. wohl zufällig an einer Ampel getroffen. Sie lieferten sich ein Wettrennen. An einer Ampelkreuzung krachte der wegen Mordes Verurteilte Hamdi H. mit seinem Audi in den Wagen eines Rentners. Der Senior überlebte den Crash nicht.

Für den Fall mussten die Richter viele Fragen klären: Hatten Hamdi H. und Marvin N. ihre Fahrkünste grenzenlos überschätzt und es nicht einmal für möglich gehalten, dass sie Menschenleben aufs Spiel setzen, wenn sie mit bis zu Tempo 160 über den Ku'damm rasen? War ihnen das Risiko bewusst, aber gleichgültig, weil sie Spaß haben wollten?

Mehrmals musste der Prozess gegen die beiden Männer von vorn beginnen. 2017 waren Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Rechtsfehlern auf. Ein zweiter Anlauf scheiterte wegen eines Befangenheitsantrags.

Im März 2019 verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Männer schließlich wegen Mordes. Dagegen hatten sie Revision eingelegt.

lmd/dpa
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