Bundesgerichtshof Nachbarn müssen Lärm von Pferdestall nicht dulden

Nachbarschaftsstreit um Pferdehaltung (Symbolfoto)
Foto: imago imagesKläger aus Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch darauf, dass sie nicht durch lautes Wiehern und Schläge aus einem nur gut zwölf Meter von ihrem Haus entfernten Pferdestall gestört werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Der BGH untersagte der Inhaberin des Pferdehofs, dort noch einmal Pferde einzustellen. Der Stall wurde ohne Baugenehmigung errichtet, und nach einem rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteil kann diese auch nicht nachträglich erteilt werden – das gebiete die Rücksichtnahme auf das Wohnhaus. Das begründe auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, entschieden die BGH-Richter.
Trotzdem ist der Streit noch nicht ganz zu Ende: Die Klage richtete sich auch gegen eine Reitschule, deren Geschäftsführerin die Inhaberin des Pferdehofs ist. Unbekannt ist, ob jemals Pferde der Reitschule in dem Stall standen.
Das muss nun am Oberlandesgericht Naumburg geklärt werden. Im Ergebnis muss aber auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Nachbarn in Zukunft vor dem störenden Lärm aus dem Offenstall mit Auslauf geschützt sind.
Aktenzeichen: V ZR 121/19