"Reichsbürger"-Urteil Prozess gegen "König von Deutschland" muss neu aufgerollt werden

Peter Fitzek, ein mutmaßlicher "Reichsbürger", wurde im vergangenen Jahr zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wehrte sich - und erzielte nun einen ersten Erfolg.
Peter Fitzek

Peter Fitzek

Foto: Hendrik Schmidt/ dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen den selbst ernannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, aufgehoben. Das Verfahren sei an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung"  berichtet.

Fitzek war am 15. März 2017 wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der BGH gab nun seiner Revision statt. Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es im Zusammenhang mit den Bankgeschäften jedoch noch Aufklärungsbedarf. Auch die Verurteilung wegen Untreue sieht der BGH als nicht ausreichend begründet an.

Die neue Kammer muss nun einen vollständig neuen Prozess unter Berücksichtigung der BGH-Auffassung führen. Die Richter in Halle müssen auch entscheiden, ob Fitzek weiter in Untersuchungshaft bleiben soll. Er wird der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Fitzek bestreitet das, erkennt allerdings die Bundesrepublik nicht an. Das tun auch "Reichsbürger" nicht.

bbr/dpa
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