Brandenburg Feuer in seiner Villa - Bushido unter Verdacht

Ausgebrannter Dachstuhl: Bushidos Villa in Brandenburg (Archivbild)
Foto: Paul Zinken/ dpaMan ermittle gegen den Rapper und fünf weitere Beschuldigte, sagte die Sprecherin. Ihnen wird Brandstiftung vorgeworfen. Der Verdacht: Sie sollen die Tat auf Bushidos Anweisung hin ausgeführt haben.
Bushidos Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe sagte dem SPIEGEL auf Anfrage, sein Mandant mache von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Im Dezember 2013 hatte die Villa des Rappers im brandenburgischen Kleinmachnow gebrannt. Der Dachstuhl wurde schwer beschädigt. Schon damals teilte die Polizei mit, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden sei.
Bushido schrieb damals auf Twitter: "Hab gerade erfahren, dass es Brandstiftung war. Hoffentlich verbrennst du feiger Bastard in deinem eigenen Feuer". Der Tweet wurde inzwischen gelöscht.
Im Nachrichtensender N24 sprach der 42-Jährige von einer "Hetzjagd". Der Polizei warf er demnach "schlampige Arbeit" vor. Man habe ihn nicht rechtzeitig über den Brand informiert.
Keine Angaben zu einem möglichen Motiv
Warum Bushido so gehandelt haben soll, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht. Sie machte auch keine Angaben dazu, wann das Verfahren begann und wie die Ermittlungen gegen Bushido ihren Anfang nahmen.
Der "Stern" berichtet, ein mutmaßlicher Komplize habe angegeben, er habe das Feuer in Bushidos Auftrag gelegt, um den Denkmalschutz zu umgehen. Die Information stamme aus einem Gespräch mit dem Komplizen, das Arafat Abou-Chaker aufgezeichnet habe.
Vor dem Landgericht Berlin läuft ein Prozess gegen Abou-Chaker. Er ist wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und weiterer Vorwürfe angeklagt.
Er soll Bushido im Januar 2018 eingesperrt, beschimpft und mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert haben. Er hat es laut Anklage nicht akzeptiert, dass Bushido sich geschäftlich von ihm losgesagt hat. Abou-Chaker schweigt zu den Vorwürfen.