Attentat in Kirche Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Charleston-Schützen

Angeklagter Dylann R.: Muss mit Hinrichtung rechnen
Foto: RANDALL HILL/ REUTERSStaatsanwälte halten für den mutmaßlichen Attentäter von Charleston die Todesstrafe für angemessen. Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, strebt die Anklage im US-Bundesstaats South Carolina dieses Strafmaß für den 21-jährigen Dylann R. an.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte Juni während einer Bibelstunde in einer afroamerikanischen Kirche in Charleston neun Schwarze erschossen zu haben. Im Internet machte R. rassistische Äußerungen. Er steht unter Verdacht, die afroamerikanischen Gläubigen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit umgebracht zu haben.
Aus den Justiz-Dokumenten geht hervor, dass R. die Todesstrafe bekommen soll, da er mehr als zwei Menschen getötet und wissentlich weitere Personen in der Öffentlichkeit in Gefahr gebracht haben soll. Ihm wird auch zur Last gelegt, dass er keine Reue für die Tat gezeigt habe. Die nächste Anhörung ist für Oktober geplant, der Prozess soll im kommenden Juli beginnen.
In South Carolina ist R. wegen neunfachen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und dem Einsatz einer Waffe für ein Gewaltverbrechen angeklagt.
Vor einem Bundesgericht wurde gegen R. zudem wegen rassistischen Hassverbrechens Anklage erhoben. Auch hier könnte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordern. South Carolina kann keine Anklage wegen rassistischer Hassverbrechen erheben.