Chemnitz Bremer Abgeordneter soll Haftbefehl weiterverbreitet haben

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen rechten Bremer Bürgerschaftsabgeordneten. Er soll den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Fall des Chemnitzer Totschlags auf Facebook gepostet haben.
Bremer Bürgerschaftsabgeordneter Jan Timke

Bremer Bürgerschaftsabgeordneter Jan Timke

Foto: Ingo Wagner/ dpa

Nach der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Haftbefehls im Fall des Chemnitzer Totschlags geht die Bremer Staatsanwaltschaft gegen einen Bremer Bürgerschaftsabgeordneten vor. Der Landespolitiker Jan Timke stehe im Verdacht, den Haftbefehl auf Facebook weiterverbreitet zu haben. "Wir haben einen Hinweis bekommen", sagte Oberstaatsanwalt Frank Passade.

Timke ist Bundespolizist und Mitglied der rechten Wählervereinigung Bürger in Wut. Sein Dienstverhältnis bei der Bundespolizei ruht, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Die Ermittler durchsuchten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch die Wohnung des Mannes in Bremerhaven. Darüber hatte zunächst Radio Bremen  berichtet. Timke habe den Post mit dem Haftbefehl inzwischen von seiner Facebook-Seite entfernt, sagte Passade. Bei der Durchsuchung seien auch das Handy, ein Tablet und ein PC des Abgeordneten beschlagnahmt worden, berichtete Passade dem SPIEGEL.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat eine rasche Aufklärung der illegalen Veröffentlichung des Haftbefehls angekündigt. "Die Leute werden zur Verantwortung gezogen werden. Das werden wir bald auch sehen", sagte der CDU-Politiker.

Am Sonntag war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden. Ein Iraker und ein Syrer sitzen als Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Nach der Tat zogen überwiegend rechte Demonstranten durch die Stadt, einige griffen Ausländer an.

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Wie der Haftbefehl ursprünglich überhaupt ins Internet gelangt war und weiterverbreitet werden konnte, ist weiter unklar. Das teilweise geschwärzte Dokument wurde unter anderem auf Internetseiten der rechtspopulistischen Gruppe Pro Chemnitz, einem Kreisverband der AfD sowie des Pegida-Gründers Lutz Bachmann verbreitet.

Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens - wie einen Haftbefehl - veröffentlicht, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".

als/dpa
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