Fall in Chemnitz Tödliche Messerattacke - Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Totschlags

Alaa S. (Archivbild): Urteil ist rechtskräftig
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Das Urteil zum tödlichen Messerangriff von Chemnitz im August 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten Alaa S. verworfen, wie der BGH mitteilte .
Das Landgericht Chemnitz hatte 2019 einen Syrer wegen des tödlichen Angriffs auf den 35-jährigen Daniel Hillig zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte das Opfer demnach gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker erstochen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und sprach nach dem Urteil von einem "traurigen Tag für den Rechtsstaat".
Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH nun mit. In der zentralen Frage, ob Alaa S. der Täter war, sei die Beweiswürdigung des Landgerichts weder lückenhaft, noch unklar oder widersprüchlich.
Das Gericht habe seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf "eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt, sich mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkten beschäftigt und daraus naheliegende Schlüsse gezogen."
In der Folge der Messerattacke war es in Chemnitz zu Demonstrationen und rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die international Aufsehen erregten.